Erscheint die Prognose zu streng, lohnt eine genaue Prüfung der Dauer.
Wenn die festgesetzte Dauer im Verhältnis zur Gefährdungsprognose zu hoch erscheint, setzt eine Beschwerde genau hier an. Nach § 53 FPG muss die Länge des Einreiseverbots in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den herangezogenen Umständen stehen. Eine pauschale oder einseitige Prognose kann angefochten werden.
Arbeiten Sie heraus, welche Umstände die Behörde zu stark gewichtet und welche sie übergangen hat. Dokumentieren Sie zugleich Ihre Bindungen im Inland, um die Verhältnismäßigkeit zu stützen.