Einreisezeitpunkt mit einer datierten Reisechronologie belegen.
Ordnen Sie alle Unterlagen, die den Grenzübertritt zeitlich einordnen. Dazu gehören Beförderungsnachweise, Reservierungen, Nachrichten, Zahlungsbelege und Unterlagen vom Aufenthalt außerhalb des Schengen-Raums. Entscheidend ist, dass die Dokumente dieselbe Reise schlüssig belegen.
Ein fehlender Stempel führt nach Artikel 12 des Schengener Grenzkodex zu einer gesetzlichen Annahme. Diese Annahme kann mit jedem glaubhaften Nachweis widerlegt werden. Eine einzelne Unterlage muss daher nicht zwingend den gesamten Reiseverlauf erklären.