Die Frist hat Vorrang.
Sichern Sie Bescheid, Zustelldatum und alle Schreiben. Danach sollte geprüft werden, welcher Rechtsbehelf oder welche Stellungnahme fristwahrend nötig ist.
Warum das Parteiengehör nach § 45 Abs 3 AVG vor einem Einreiseverbot wichtig ist und wie eine Stellungnahme vorbereitet wird.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
Bevor die Behörde ein Einreiseverbot begründet, muss der entscheidungsrelevante Sachverhalt vollständig erhoben werden. Das Parteiengehör nach § 45 Abs 3 AVG gibt Betroffenen die Möglichkeit, zu belastenden Punkten Stellung zu nehmen.
Eine gute Stellungnahme ist keine bloße Lebensgeschichte. Sie muss auf die konkreten Vorwürfe, die Gefährdungsprognose und die privaten oder familiären Bindungen eingehen.
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Die Antwort zeigt, welcher Prüfpunkt zuerst gesichert werden sollte.
Sichern Sie Bescheid, Zustelldatum und alle Schreiben. Danach sollte geprüft werden, welcher Rechtsbehelf oder welche Stellungnahme fristwahrend nötig ist.
Wenn unklar ist, welche Maßnahme vorliegt oder wann zugestellt wurde, sollten Aktenstand, Bescheidinhalt und Fristbeginn zuerst geordnet werden.
Sammeln Sie Belege frühzeitig. Eine spätere Stellungnahme oder Beschwerde wird stärker, wenn sie auf konkrete Unterlagen gestützt ist.
Aus dem Schreiben der Behörde oder aus einer Niederschrift ergibt sich oft, welche Umstände kritisch gesehen werden. Diese Punkte müssen zuerst verstanden werden, bevor Unterlagen gesammelt werden.
Wer nur allgemeine Erklärungen abgibt, verschenkt die Chance, konkrete Annahmen richtigzustellen. Wichtig sind nachvollziehbare Belege statt bloßer Behauptungen.
Eine Stellungnahme sollte die behördlichen Punkte in derselben Reihenfolge beantworten: Sachverhalt, rechtliche Einordnung, persönliche Bindungen und Beweise. So bleibt erkennbar, warum ein Einreiseverbot unverhältnismäßig wäre.
Nachweise zu Familie, Arbeit, Wohnsitz, Betreuungspflichten und Integration gehören geordnet dazu. Wenn Unterlagen noch fehlen, sollte erklärt werden, wann sie nachgereicht werden können.
Auch für eine Stellungnahme kann eine Frist gesetzt sein. Diese Frist sollte nicht mit der späteren Beschwerdefrist verwechselt werden. Beide Zeitpunkte haben unterschiedliche Funktionen.
Wenn bereits ein Bescheid zugestellt wurde, geht es nicht mehr nur um Parteiengehör, sondern um Beschwerde, Frist und mögliche aufschiebende Wirkung.
Wichtig: Eine Stellungnahme sollte konkret auf die behördlichen Punkte antworten. Allgemeine Beteuerungen ersetzen keine Belege.
Betroffene sollen zu entscheidungsrelevanten Tatsachen Stellung nehmen können, bevor die Behörde darauf eine Entscheidung stützt.
Wenn eine Frist gesetzt wurde, sollte sie ernst genommen werden. Zuerst ist zu prüfen, welche Punkte beantwortet und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Sie kann helfen, wenn sie konkrete Tatsachen und Belege liefert. Ob sie ausreicht, hängt vom Einzelfall ab.
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