Die Prüffrist und eine mögliche Verlängerung müssen anhand des SIS-Datensatzes geprüft werden.
Halten Sie das Datum der Eingabe, den zugrunde liegenden Bescheid und die angekündigte Prüffrist fest. Bei einer Ausschreibung zur Einreiseverweigerung gilt nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/1861 eine Überprüfung grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Beruht die Ausschreibung auf einer nationalen Entscheidung mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als drei Jahren, ist die Überprüfung innerhalb von fünf Jahren vorgesehen. Das sind Prüfzeitpunkte für die SIS-Speicherung und keine automatische Verlängerung.
Verlangen Sie bei der zuständigen Stelle eine nachvollziehbare Auskunft, ob eine individuelle Verlängerungsentscheidung getroffen wurde. Eine solche Entscheidung muss dokumentiert, für den Zweck erforderlich und verhältnismäßig sein.