Die vollständige Einstellungsentscheidung muss in den fremdenrechtlichen Akt eingeordnet werden.
Halten Sie die vollständige Entscheidung mit Geschäftszeichen, Datum, ausstellender Stelle und Begründung bereit. Entscheidend ist, welches Verfahren beendet wurde und ob die Entscheidung den gesamten Vorwurf oder nur einzelne Teile betrifft.
Die Urkunde kann die bisherige Tatsachengrundlage verändern. Sie führt aber nicht allein zu einer automatischen Aufhebung eines Einreiseverbots. Geprüft werden müssen weiterhin der Einreiseverbotsbescheid und die dort angeführte Gefährdungsprognose.