Einreiseverbot
von Brandauer RA
Checkliste

Beschwerde vorbereiten

Eine gute Beschwerde ist vollstaendig, fristgerecht und sachlich begruendet. Diese Checkliste ordnet, was in der Vorbereitung zaehlt.

Wer gegen eine Rückkehrentscheidung, ein Einreiseverbot oder ein Aufenthaltsverbot vorgehen will, bringt eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ein. Entscheidend sind die Einhaltung der Frist, eine vollstaendige Begründung und nachvollziehbare Beweismittel. Im Mittelpunkt steht haeufig die Abwägung zwischen dem oeffentlichen Interesse und dem Privat- und Familienleben nach Art 8 EMRK.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und keine Erfolgsprognose. Ob eine Beschwerde erfolgreich ist, hängt vom Einzelfall und von der konkreten Aktenlage ab. Die Liste hilft Ihnen, die Vorbereitung zu ordnen und nichts Wesentliches zu übersehen.

Arbeiten Sie die Punkte vor der Einbringung der Beschwerde ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert.

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01 Formales und Frist

Eine Beschwerde scheitert nicht selten an Formfehlern oder an der Frist.

02 Privat- und Familienleben (Art 8 EMRK)

Die persönlichen Bindungen sind oft der Kern der Abwägung.

03 Beschaeftigung und Selbsterhaltungsfaehigkeit

Eine gesicherte wirtschaftliche Lage wirkt sich auf die Abwägung aus.

04 Gefaehrdungsprognose und Begründung

Der Annahme der Behoerde ist sachlich und mit Belegen zu begegnen.

Worauf es rechtlich ankommt

Die Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist an das Bundesverwaltungsgericht gerichtet. Sie muss fristgerecht eingebracht und ausreichend begruendet sein. Bei aberkannter aufschiebender Wirkung ist gesondert zu prüfen, ob ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Im Zentrum steht oft die Abwägung nach Art 8 EMRK, die im Fremdenrecht insbesondere über § 9 BFA-VG zum Tragen kommt. Beruecksichtigt werden unter anderem die Dauer des Aufenthalts, familiäre Bindungen, der Grad der Integration und die Bindungen zum Herkunftsstaat. Die Dauer eines Einreiseverbots richtet sich nach § 53 FPG.

Diese Hinweise ersetzen die Prüfung des Einzelfalls nicht. Welche Argumente und Beweismittel im konkreten Verfahren tragen, hängt von der Aktenlage ab.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, ist kein fertiges Rechtsschreiben und keine Erfolgsprognose.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

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