Einreiseverbot
von Brandauer RA
Rechner und Werkzeuge

Fristen-Rechner

Tragen Sie das Zustelldatum Ihres Bescheids ein und erhalten Sie eine erste Orientierung, bis wann eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht eingebracht sein sollte.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

Gegen einen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), etwa eine Rückkehrentscheidung mit Einreiseverbot, können Sie Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erheben. Die Frist dafuer ist kurz und beginnt mit der Zustellung.

Dieses Werkzeug nimmt das Zustelldatum und die in Ihrer Rechtsmittelbelehrung genannte Fristlänge und zeigt Ihnen ein rechnerisches Fristende. Es ersetzt keine Fristenkontrolle im Einzelfall.

Maßgeblich bleibt die Rechtsmittelbelehrung Ihres Bescheids. Im Zweifel ist unser Team für eine rasche Erstpruefung erreichbar.

Interaktive Orientierung

Bis wann muss die Beschwerde eingebracht sein?

Tragen Sie das Datum der Zustellung ein und wählen Sie die Fristlänge, die in der Rechtsmittelbelehrung Ihres Bescheids steht. Sie erhalten ein rechnerisches Fristende als Orientierung.

Wie wurde der Bescheid zugestellt? *

Die Art der Zustellung bestimmt, wann die Frist zu laufen beginnt.

Welche Frist nennt die Rechtsmittelbelehrung? *

Die genaue Fristlänge steht in der Rechtsmittelbelehrung am Ende Ihres Bescheids. Im Regelfall sind es vier Wochen.

Das angezeigte Fristende ist ein rechnerischer Orientierungswert, keine verbindliche Fristberechnung. Maßgeblich ist die Rechtsmittelbelehrung Ihres Bescheids und die Prüfung des Einzelfalls. Rechtsstand Österreich, Juni 2026.

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg