Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Adoption nur vorgeschoben wurde, um einen Aufenthaltstitel, ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht, die Staatsbürgerschaft, Arbeitsmarktzugang oder die Vermeidung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu erreichen.
Für ein Einreiseverbot genügt nicht, dass die Behörde ein ungutes Gefühl hat. Der Bescheid muss bestimmte Tatsachen nennen und erklären, warum gerade diese Tatsachen eine relevante Umgehung belegen.
Zugleich bleibt die Verhältnismäßigkeit wichtig. Auch bei einem schweren Vorwurf müssen Dauer des Einreiseverbots, persönliche Bindungen, Familienleben und bisheriger Verfahrensverlauf geprüft werden.