Einreiseverbot
Einreiseverbot

Aufenthaltsehe, Aufenthaltspartnerschaft und Aufenthaltsadoption: Einreiseverbot wegen Täuschung?

Wann der Vorwurf einer Aufenthaltsehe, Aufenthaltspartnerschaft oder Aufenthaltsadoption ein Einreiseverbot auslösen kann.

Mag. Mirela Saric
Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

7. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Der Vorwurf einer Aufenthaltsehe, Aufenthaltspartnerschaft oder Aufenthaltsadoption trifft Betroffene besonders hart. Er stellt nicht nur die Beziehung oder familiäre Verbindung infrage, sondern kann auch ein Einreiseverbot nach sich ziehen.

§ 53 FPG nennt solche Umgehungskonstellationen ausdrücklich als relevante Tatsachen. Trotzdem darf die Behörde nicht schematisch entscheiden.

Dieser Beitrag erklärt, wie Täuschungsvorwürfe geprüft werden, welche Belege in der Praxis helfen und warum Art 8 EMRK auch bei einem solchen Vorwurf nicht übergangen werden darf.

Ihre Situation einordnen

Welche Prüfung ist jetzt wichtig?

Beantworten Sie eine kurze Frage. Sie erhalten eine erste Orientierung zu den nächsten Prüfpunkten.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

In welchem Stadium befindet sich Ihr Fall?

Die erste Einordnung ersetzt keine Beratung, zeigt aber, welche Unterlagen und Fristen sofort wichtig sind.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Frist und Begründung stehen jetzt im Vordergrund.

Nach Zustellung eines Bescheids oder Erkenntnisses sollten Zustelldatum, Spruchpunkte und Begründung sofort geprüft werden. Erst danach lässt sich entscheiden, ob Beschwerde, Antrag oder ein anderes Rechtsmittel passt.

02

Im laufenden Verfahren zählen vollständige Unterlagen.

Solange das Verfahren läuft, können Belege, Chronologie und Stellungnahme vorbereitet werden. Wichtig ist, den konkreten Vorwurf oder Prüfpunkt sauber zu treffen.

03

Vor neuen Schritten sollte die Datenlage geklärt werden.

Wer Reise, Antrag oder Wiedereinreise plant, sollte zuerst alte Bescheide, SIS-Hinweise und offene Sperren prüfen. Planung ersetzt keine rechtliche Bereinigung.

Rechtlicher Ausgangspunkt bei Täuschungsvorwürfen

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Adoption nur vorgeschoben wurde, um einen Aufenthaltstitel, ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht, die Staatsbürgerschaft, Arbeitsmarktzugang oder die Vermeidung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu erreichen.

Für ein Einreiseverbot genügt nicht, dass die Behörde ein ungutes Gefühl hat. Der Bescheid muss bestimmte Tatsachen nennen und erklären, warum gerade diese Tatsachen eine relevante Umgehung belegen.

Zugleich bleibt die Verhältnismäßigkeit wichtig. Auch bei einem schweren Vorwurf müssen Dauer des Einreiseverbots, persönliche Bindungen, Familienleben und bisheriger Verfahrensverlauf geprüft werden.

Beweise und Gegenargumente im Verfahren

Bei einer behaupteten Aufenthaltsehe sind Unterlagen zum gemeinsamen Haushalt, Kommunikation, Fotos, gemeinsame finanzielle Verpflichtungen, Reisebewegungen und Aussagen von Bezugspersonen relevant.

Bei Aufenthaltspartnerschaft oder Adoption kommt hinzu, dass rechtliche Form und tatsächliche familiäre Beziehung auseinanderfallen können. Die Behörde muss daher sauber zwischen ungewöhnlichen Umständen und echter Täuschung unterscheiden.

Widersprüche sollten nicht ignoriert werden. Besser ist, sie offen zu erklären und mit Unterlagen einzuordnen. Gerade bei grenzüberschreitenden Beziehungen können unterschiedliche Wohnorte oder Sprachprobleme erklärbar sein.

Beschwerde, Fristen und praktische Reihenfolge

Liegt bereits ein Bescheid vor, zählt zuerst die Frist. Der Vorwurf sollte danach in Tatsachen, Beweiswürdigung und rechtliche Bewertung zerlegt werden.

Im Beschwerdeverfahren vor dem BVwG kann auch eine mündliche Verhandlung wichtig sein. Dort können persönliche Glaubwürdigkeit, Beziehungsgeschichte und konkrete Lebensumstände besser herausgearbeitet werden.

Wichtig ist eine sachliche Sprache. Der Beitrag behandelt den rechtlichen Prüfmaßstab, nicht eine moralische Bewertung.

Praxispunkt: Bei einem Täuschungsvorwurf zählt die konkrete Beweiswürdigung. Markieren Sie im Bescheid jede Tatsache, auf die sich die Behörde stützt und stellen Sie daneben Ihre Belege zum tatsächlichen Familienleben.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Schwerpunkt.

Ist dieses Thema automatisch ein Einreiseverbot? +

Nein. Entscheidend ist immer der konkrete Bescheid, die gesetzliche Grundlage und die Begründung der Behörde. Der Beitrag zeigt nur die typischen Prüfpunkte.

Welche Unterlagen sollte ich zuerst sichern? +

Wichtig sind Bescheid, Zustellnachweis, bisherige Anträge, frühere Entscheidungen und Nachweise zur persönlichen Situation. Danach wird nach Thema ergänzt.

Kann eine allgemeine Auskunft den Einzelfall klären? +

Nein. Die allgemeine Information hilft bei der Vorbereitung. Ob ein Schritt sinnvoll ist, hängt vom Bescheid, vom Verfahrensstand und von den Belegen ab.

Themen
AufenthaltseheTäuschungEinreiseverbotArt 8 EMRK

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg