Die Frist läuft und die Beschwerde lässt sich inhaltlich vorbereiten.
Sie können die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht jetzt strukturiert ausarbeiten. Setzen Sie an der Gefährdungsprognose und an der nach § 53 FPG festgelegten Dauer an und zeigen Sie konkret auf, welche Umstände die Behörde unvollständig oder unrichtig gewürdigt hat.
Belegen Sie Ihre Bindungen im Inland mit Unterlagen zu Familie, Arbeit und Aufenthaltsdauer. Diese Nachweise tragen die Abwägung nach Art 8 EMRK.