Für die erste Prüfung sind die Passseiten mit Ein- oder Ausreisestempeln, Boardingpässe, Buchungs- und Fahrkarten, Grenzbestätigungen, Unterkunftsbelege sowie Visum- oder Aufenthaltstitelunterlagen sinnvoll. Maßgeblich ist die zeitliche Verbindung zum konkreten Grenzübertritt. Je nach Reiseweg können einzelne Unterlagen nur ein Indiz sein.
Legen Sie zusätzlich den behördlichen Vorhalt, die Berechnung der Aufenthaltsdauer und die Aufforderung zur Stellungnahme vor. Markieren Sie in einer kurzen Chronologie, welches Datum im EES aufscheint, welches Datum aus den Unterlagen folgt und wie viele Aufenthaltstage die Abweichung rechnerisch auslöst.
§ 53 FPG knüpft ein Einreiseverbot an eine Rückkehrentscheidung und maßgebliche Tatsachen. Daraus folgt keine automatische Aufhebung jeder Maßnahme bei einer Datenkorrektur. Die Behörde muss jedoch die tatsächliche Datengrundlage prüfen, bevor sie aus einem fehlerhaften Ausreisedatum eine Überschreitung und daraus weitere fremdenpolizeiliche Folgen ableitet.