Die Ausreisefrist ist von Einreiseverbot und Abschiebung zu trennen.
Eine Rückkehrentscheidung kann eine Frist zur freiwilligen Ausreise enthalten. Das sagt noch nicht abschließend, wie lange ein Einreiseverbot wirkt oder ob bereits Abschiebungsvollzug droht.
Prüfen Sie Zustellung, Fristlauf, Auflagen und Nachweise der Ausreise getrennt.