Einreiseverbot
Verfahren

Kostenersatz nach § 113 FPG: welche Kosten nach Vollzug drohen

§ 113 FPG kann Kostenersatz für Vollzugsmaßnahmen betreffen. Schubhaft, Zurückschiebung und Dolmetschkosten sind zu prüfen.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

19. August 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Kostenersatz nach § 113 FPG ist ein eigenes Folgenthema im fremdenpolizeilichen Vollzug. Es geht nicht um anwaltliche Honorare, sondern um mögliche Kosten, die aus Maßnahmen wie Schubhaft, Zurückschiebung oder Dolmetschung entstehen können.

Viele Betroffene konzentrieren sich auf Einreiseverbot, Beschwerde oder Ausreise. Später taucht dann eine Kostenfrage auf, die mit dem Vollzug und der Aktenlage zusammenhängt.

Dieser Beitrag ordnet § 113 FPG als eigenen Prüfpunkt ein und grenzt ihn von Verfahrenshilfe, Beschwerdekosten und allgemeinem Rechtsschutz ab.

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01

Unterlagen zuerst sichern.

Sichern Sie Bescheid, Beilagen, Zustellnachweis und alle Schreiben der Behörde. Ohne vollständige Unterlagen bleibt die Prüfung unsicher.

02

Fristen haben Vorrang.

Wenn eine Frist oder ein Termin läuft, sollte die Zustellung sofort geprüft werden. Inhaltliche Einwendungen helfen nur, wenn sie rechtzeitig erhoben werden.

03

Der Bescheid muss konkret geprüft werden.

Ob ein Vorgehen sinnvoll ist, hängt von Wortlaut, Begründung, Nachweisen und bisherigem Verfahrensstand ab.

Einordnung

Kostenersatz ist nicht dasselbe wie Beschwerdekosten

Für die Strategie muss klar sein, welche Kostenart überhaupt gemeint ist.

Kostenersatz wird aus der konkreten Maßnahme und dem Akt heraus geprüft.
Kostenfrage Worum es geht Prüfung
§ 113 FPG Kostenersatz Folgen bestimmter Vollzugsmaßnahmen Bescheid, Maßnahme, Höhe, Grundlage
Beschwerde und Verfahrenshilfe Rechtsschutz gegen Bescheide Einordnung zu Kosten, Verfahrenshilfe und Rechtsschutz
Schubhaft oder gelinderes Mittel Eingriff und Alternative Bezug zu Schubhaft und Einreiseverbot und gelinderes Mittel statt Schubhaft

Zuerst die konkrete Maßnahme feststellen

Bei Kostenersatz kommt es darauf an, welche Maßnahme tatsächlich gesetzt wurde. Schubhaft, Zurückschiebung, gelinderes Mittel oder Dolmetschkosten können rechtlich unterschiedlich einzuordnen sein.

Die Behörde muss erkennen lassen, worauf sie die Forderung stützt. Ohne Bescheid, Zahlungsaufforderung oder Akteninhalt lässt sich die Kostenfrage nicht seriös beurteilen.

Auch zeitliche Abläufe sind wichtig: Welche Maßnahme fand wann statt, wer hat sie veranlasst und welche Belege liegen vor?

Rechtsschutz und Kostenfolge getrennt denken

Eine Beschwerde gegen Einreiseverbot oder Schubhaft beantwortet nicht automatisch jede spätere Kostenfrage. Manchmal muss die Kostenentscheidung gesondert gelesen werden.

Umgekehrt kann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme für den Kostenersatz bedeutsam sein. Deshalb gehören Vollzugsakt, Begründung und allfällige Rechtsmittel zusammen betrachtet.

Konkrete Beträge sollten nicht aus dem Bauch heraus bewertet werden. Maßgeblich sind Unterlagen, gesetzliche Grundlage und rechnerische Nachvollziehbarkeit.

Ablauf

Prüfung einer Kostenforderung

  1. 01
    Unterlagen

    Bescheid oder Zahlungsaufforderung sichern

    Nur schriftliche Grundlage erlaubt seriöse Prüfung.

  2. 02
    Maßnahme

    Vollzugsmaßnahme zuordnen

    Schubhaft, Zurückschiebung oder Dolmetschung trennen.

  3. 03
    Aktenlage

    Belege und Berechnung prüfen

    Höhe und Grundlage müssen nachvollziehbar sein.

  4. 04
    Reaktion

    Frist und Einwendungen klären

    Nicht abwarten, bis Mahnungen folgen.

Praxispunkt: Bei Kostenersatz nach § 113 FPG sollten Zahlungsaufforderung, Bescheid, Aktenvermerk und Nachweise zur Vollzugsmaßnahme gemeinsam geprüft werden. Eine isolierte Überweisung kann spätere Einwendungen erschweren.

FAQ

Häufige Fragen zum Kostenersatz nach § 113 FPG.

Geht es hier um Rechtsanwaltskosten? +

Nein. Hier geht es um behördlichen Kostenersatz nach FPG, nicht konkrete Kanzleikosten oder Honorare.

Kann ich gegen eine Kostenforderung etwas tun? +

Das hängt von Bescheid, Frist, Maßnahme und Begründung ab. Die Unterlagen sollten rasch geprüft werden.

Sind Dolmetschkosten immer zu ersetzen? +

Nicht pauschal. Entscheidend ist, auf welche Grundlage sich die Behörde stützt und wie die Kosten im Akt dokumentiert sind.

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