Einreiseverbot
Rechtsmittel

Neue Umstände nach dem Bescheid: was noch vorgelegt werden kann

Wie neue Umstände nach einem Einreiseverbot-Bescheid geordnet und im Beschwerdeverfahren rechtlich nutzbar gemacht werden.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

6. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Zwischen Bescheid, Beschwerde und Entscheidung des BVwG können sich wichtige Tatsachen ändern. Familie, Arbeit, Ausbildung, Gesundheit oder Wohnsituation können für die Verhältnismäßigkeit eines Einreiseverbots Bedeutung haben.

Neue Umstände ersetzen keine Beschwerdefrist und sind kein automatischer Erfolg. Sie müssen konkret belegt und rechtlich eingeordnet werden, vor allem mit Blick auf Art 8 EMRK und § 9 BFA-VG.

Änderungen einordnen

Hat sich seit dem Bescheid etwas geändert?

Beantworten Sie eine kurze Frage. Sie erhalten eine erste Orientierung, welche neuen Umstände geordnet werden sollten.

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01 Frage 1

Hat sich seit dem Bescheid etwas geändert?

Die Antwort zeigt, welche Nachweise besonders wichtig sind.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Persönliche Bindungen brauchen Belege.

Neue familiäre oder private Umstände sollten mit konkreten Dokumenten, Daten und einer kurzen Erklärung vorgelegt werden.

02

Integration muss nachvollziehbar sein.

Arbeitsvertrag, Ausbildungsnachweis oder stabile Wohnsituation helfen nur, wenn sie zeitlich und inhaltlich eingeordnet werden.

03

Aktuelle Nachweise sind entscheidend.

Gesundheitliche oder besondere persönliche Risiken sollten aktuell, verständlich und mit Blick auf die konkrete Maßnahme beschrieben werden.

Was als neuer Umstand relevant sein kann

Relevant sind Tatsachen, die nach dem Bescheid entstanden sind oder im Bescheid nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dazu können Geburt eines Kindes, neue Betreuungspflichten, Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder eine gesundheitliche Entwicklung zählen.

Entscheidend ist nicht nur, dass etwas neu ist. Es muss erklären, warum die Interessenabwägung oder die Gefährdungsprognose anders beurteilt werden sollte.

Belege nicht nur sammeln, sondern erklären

Neue Dokumente sollten geordnet werden: Datum, Aussteller, Inhalt und Bedeutung. Ein Arbeitsvertrag ohne Erklärung sagt weniger als ein kurzer Zusammenhang mit Aufenthaltsdauer, Stabilität und Zukunftsplanung.

Bei familiären Umständen zählt oft die tatsächliche Beziehung: Wer lebt mit wem, wer betreut wen, welche Abhängigkeiten bestehen und wie regelmäßig findet Kontakt statt?

Neue Umstände in der Beschwerdephase nutzen

Wenn das Verfahren bereits beim BVwG liegt, sollten neue Umstände rasch und strukturiert vorgelegt werden. Dabei ist wichtig, keine ungeordnete Sammlung zu schicken, sondern den Bezug zum angefochtenen Bescheid zu zeigen.

Auch hier bleibt Akteneinsicht hilfreich. Sie zeigt, welche Punkte die Behörde bereits gewürdigt hat und wo eine Ergänzung wirklich ansetzt.

Einordnung: Hier geht es um neue Umstände im laufenden Beschwerdeverfahren. Ein späterer Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung nach § 60 FPG ist ein eigener Schritt mit eigenen Voraussetzungen.

FAQ

Neue Umstände nach dem Bescheid

Kann ich nach dem Bescheid noch neue Unterlagen vorlegen? +

Ja, neue oder bisher nicht ausreichend berücksichtigte Unterlagen können wichtig sein. Sie sollten aber konkret erklärt werden.

Welche neuen Umstände sind besonders relevant? +

Häufig relevant sind Familie, Privatleben, Arbeit, Ausbildung, Wohnsituation, Gesundheit und Änderungen seit dem Bescheid.

Ist das dasselbe wie ein Antrag auf Aufhebung nach § 60 FPG? +

Nein. Neue Umstände im laufenden Beschwerdeverfahren und ein späterer Antrag nach § 60 FPG sind zu unterscheiden.

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