Einreiseverbot
Verfahren

Unterlagen für die anwaltliche Prüfung eines Einreiseverbots

Unterlagen für die Prüfung eines Einreiseverbots: vom Bescheid des BFA über den Zustellnachweis bis zu Nachweisen zu Bindungen, mit Bezug zu § 53 und § 60 FPG.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

3. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Wer ein Einreiseverbot prüfen lassen möchte, fragt sich oft, welche Unterlagen dafür wichtig sind. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und sorgt dafür, dass die Prüfung auf einer vollständigen Grundlage steht. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Dokumente.

Im Mittelpunkt steht der Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Aus ihm ergeben sich die Begründung des Einreiseverbots, seine Dauer und der Zeitpunkt der Zustellung. Hinzu kommen der Zustellnachweis und Nachweise zu Ihren Bindungen im Inland.

Der folgende kurze Selbsttest hilft, die eigene Lage einzuordnen. Anschließend erklären wir, welche Unterlagen wichtig sind und warum der Zustellnachweis für die Frist eine besondere Rolle spielt.

Ihre Situation einordnen

Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zum Bescheid und zur Zustellung. Sie erhalten eine erste Einordnung der nächsten Schritte.

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01 Frage 1

Haben Sie den Bescheid des BFA zum Einreiseverbot vorliegen?

Der Bescheid ist die zentrale Grundlage jeder Prüfung. Aus ihm ergeben sich die Begründung, die Dauer und der Zeitpunkt der Zustellung.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Bescheid und Zustellnachweis liegen vor, die Prüfung kann beginnen.

Liegen der Bescheid des BFA und der Zustellnachweis vor, sind die wichtigsten Grundlagen vorhanden. Aus dem Bescheid ergeben sich die Begründung des Einreiseverbots und seine Dauer, aus dem Zustellnachweis der Beginn der Beschwerdefrist. Ergänzend sind Nachweise zu Ihren Bindungen im Inland hilfreich.

Sammeln Sie Belege zu Familie, Arbeit, Wohnsitz und Aufenthaltsdauer. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Abwägung nach Art 8 EMRK und für eine sachliche Prüfung.

02

Der Zustellzeitpunkt ist offen, er sollte zuerst geklärt werden.

Ist der Zeitpunkt der Zustellung unklar oder fehlt der Nachweis, lässt sich die Beschwerdefrist nicht sicher berechnen. Suchen Sie nach Kuverts, Rückscheinen und Benachrichtigungen, aus denen sich das Zustelldatum ergibt. Eine fehlerhafte Zustellung kann dazu führen, dass die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen hat.

Halten Sie alle Belege zur Zustellung bereit. Erst mit dem Fristbeginn lässt sich beurteilen, wie viel Zeit für die weiteren Schritte bleibt.

03

Der Bescheid ist unvollständig, fehlende Teile sollten ergänzt werden.

Liegt der Bescheid nur teilweise vor, fehlen oft gerade die Seiten mit der Begründung oder den Beilagen. Genau diese Teile sind für die Prüfung wichtig, weil das Einreiseverbot auf einer Begründung und einer festgelegten Dauer beruht. Vervollständigen Sie die Unterlagen, bevor die Prüfung beginnt.

Achten Sie darauf, dass alle Seiten und Beilagen vorhanden sind. Eine unvollständige Grundlage erschwert die Einschätzung der Erfolgsaussichten.

04

Der Bescheid fehlt, er sollte zuerst beschafft werden.

Fehlt der Bescheid des BFA, fehlt die zentrale Grundlage für jede Prüfung. Ohne ihn lassen sich weder die Begründung noch die Dauer des Einreiseverbots noch der Fristbeginn beurteilen. Die Beschaffung des Bescheids hat daher Vorrang vor allen weiteren Schritten.

Prüfen Sie, ob der Bescheid zugestellt wurde und an welche Adresse. Solange der Bescheid nicht vorliegt, bleibt die Lage unklar.

Der Bescheid und der Zustellnachweis als Grundlage

Die wichtigste Unterlage ist der Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Aus ihm ergibt sich, worauf das Einreiseverbot gestützt wird und für welche Dauer es ausgesprochen wurde. Die Begründung beruht auf einer Gefährdungsprognose und der nach § 53 FPG festgelegten Dauer. Ohne den vollständigen Bescheid lässt sich die Erfolgsaussicht einer Beschwerde nicht einschätzen.

Ebenso wichtig ist der Zustellnachweis. Er bestimmt den Beginn der Beschwerdefrist, die im Regelfall vier Wochen beträgt. Fehlt der Nachweis oder ist der Zeitpunkt unklar, lässt sich die Frist nicht sicher berechnen. Mehr dazu erklärt der Lexikoneintrag zur Beschwerdefrist.

Bewahren Sie Kuverts, Rückscheine und Benachrichtigungen auf. Diese Belege sind entscheidend, um den Fristbeginn nachvollziehbar zu bestimmen und keine Frist zu versäumen.

Nachweise zu Bindungen und ein Ausblick auf die Verkürzung

Neben dem Bescheid und dem Zustellnachweis sind Nachweise zu Ihren Bindungen im Inland wichtig. Dazu zählen Meldezettel, Arbeitsvertrag, Nachweise zu Familienangehörigen sowie Belege zur Aufenthaltsdauer. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Abwägung nach Art 8 EMRK und für die Argumentation gegen ein unverhältnismäßiges Einreiseverbot.

Die Dauer des Einreiseverbots ergibt sich aus § 53 FPG. Haben sich die Umstände später geändert, kann ein Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung nach § 60 FPG in Betracht kommen. Auch dafür sind aktuelle Nachweise zu den geänderten Umständen hilfreich, weshalb sich eine geordnete Sammlung lohnt.

Wer die Unterlagen vollständig bereithält, schafft die Grundlage für eine sachliche Prüfung. Vertiefende Orientierung bietet die Schwerpunktseite zum Verfahren vor BFA, BVwG und VwGH.

Wichtig: Warten Sie mit der Klärung nicht, bis alle Unterlagen vollständig sind. Die Beschwerdefrist läuft unabhängig davon. Sichern Sie zuerst den Bescheid und den Zustellnachweis, ergänzen Sie die übrigen Belege danach und bei Bedarf ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro).

FAQ

Unterlagen für die Prüfung.

Welche Unterlage ist am wichtigsten? +

Am wichtigsten ist der Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Aus ihm ergeben sich die Begründung des Einreiseverbots, seine nach § 53 FPG festgelegte Dauer und der Zeitpunkt der Zustellung. Ohne den vollständigen Bescheid lässt sich die Erfolgsaussicht nicht einschätzen.

Warum ist der Zustellnachweis so wichtig? +

Der Zustellnachweis bestimmt den Beginn der Beschwerdefrist. Die Frist beträgt im Regelfall vier Wochen ab Zustellung. Ohne den Nachweis lässt sich der Fristbeginn nicht sicher belegen, weshalb Kuverts und Rückscheine aufbewahrt werden sollten.

Welche Nachweise zu Bindungen sind sinnvoll? +

Hilfreich sind Meldezettel, Arbeitsvertrag, Nachweise zu Familienangehörigen und Belege zur Aufenthaltsdauer. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Abwägung nach Art 8 EMRK. Bei geänderten Umständen können sie auch für einen Antrag auf Verkürzung nach § 60 FPG von Bedeutung sein.

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