Bescheid und Zustellnachweis liegen vor, die Prüfung kann beginnen.
Liegen der Bescheid des BFA und der Zustellnachweis vor, sind die wichtigsten Grundlagen vorhanden. Aus dem Bescheid ergeben sich die Begründung des Einreiseverbots und seine Dauer, aus dem Zustellnachweis der Beginn der Beschwerdefrist. Ergänzend sind Nachweise zu Ihren Bindungen im Inland hilfreich.
Sammeln Sie Belege zu Familie, Arbeit, Wohnsitz und Aufenthaltsdauer. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Abwägung nach Art 8 EMRK und für eine sachliche Prüfung.