Einreiseverbot
Verfahren

Revision an den VwGH nach Einreiseverbot

Wann eine außerordentliche Revision an den VwGH nach einem BVwG-Erkenntnis zu Einreiseverbot in Betracht kommt.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

4. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Nach einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ist das Verfahren nicht in jedem Fall endgültig beendet. In bestimmten Konstellationen kann eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof geprüft werden.

Der VwGH ist aber keine dritte Tatsacheninstanz. Er prüft grundsätzlich Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und nicht, ob einzelne Beweise anders zu würdigen gewesen wären.

Dieser Beitrag grenzt Revision, Beschwerde und nachträglichen Antrag ab und erklärt, warum die Frist nach dem BVwG-Erkenntnis besonders ernst zu nehmen ist.

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Liegt bereits ein BVwG-Erkenntnis vor?

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01 Frage 1

Liegt bereits ein BVwG-Erkenntnis vor?

Die erste Einordnung ersetzt keine Beratung, zeigt aber, welcher Punkt sofort geklärt werden sollte.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Revisionsfrist ist akut zu prüfen.

Nach Zustellung eines BVwG-Erkenntnisses muss rasch geprüft werden, ob eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und wann die Frist endet.

02

Zustellung und Frist sind zuerst zu klären.

Ohne klare Zustellung lässt sich die Revisionsfrist nicht sicher berechnen. Der Zustellnachweis ist daher der erste Prüfpunkt.

03

Revisionspunkte können vorbereitet werden.

Solange das BVwG-Verfahren noch läuft, sollten mögliche Rechtsfragen und Beweise bereits sauber dokumentiert werden. Das erleichtert spätere Schritte.

Was der VwGH prüft und was nicht

Die außerordentliche Revision setzt voraus, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Das kann etwa der Fall sein, wenn das BVwG von Rechtsprechung abweicht oder eine erhebliche Rechtsfrage nicht einheitlich beantwortet ist. Bloße Unzufriedenheit mit der Beweiswürdigung reicht nicht.

Im Einreiseverbot-Verfahren kommen Rechtsfragen zu § 53 FPG, § 60 FPG, Art 8 EMRK und zur Begründungstiefe der Gefährdungsprognose in Betracht. Der Ansatzpunkt muss aus dem Erkenntnis selbst sauber herausgearbeitet werden.

Frist und Unterlagen nach dem Erkenntnis

Gegen ein BVwG-Erkenntnis ist die Revision an den VwGH grundsätzlich binnen sechs Wochen zu prüfen und einzubringen. Ob diese Frist läuft, hängt wiederum von der wirksamen Zustellung ab. Das Erkenntnis, der Zustellnachweis und der bisherige Schriftsatzwechsel sind daher sofort zu sichern.

Die Revision unterscheidet sich vom Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung nach § 60 FPG. Der eine Weg greift das Erkenntnis rechtlich an, der andere setzt nach Rechtskraft bei geänderten Umständen an.

Wichtig: Nach Zustellung eines BVwG-Erkenntnisses sollte nicht zuerst abgewartet werden, ob sich die Lage anders löst. Die Revisionsfrist ist kurz und die Zulässigkeitsfrage muss rasch geprüft werden.

FAQ

Revision an den VwGH nach Einreiseverbot

Ist der VwGH eine neue Tatsacheninstanz? +

Nein. Der VwGH prüft im Wesentlichen Rechtsfragen. Neue Tatsachen oder eine bloß andere Beweiswürdigung stehen nicht im Mittelpunkt. Deshalb muss die Rechtsfrage klar aus dem Erkenntnis herausgearbeitet werden.

Wie lange ist die Frist für die Revision? +

Gegen ein Erkenntnis des BVwG beträgt die Frist für die Revision an den VwGH grundsätzlich sechs Wochen ab Zustellung. Die konkrete Frist sollte anhand des Erkenntnisses und des Zustellnachweises geprüft werden.

Kann § 60 FPG statt Revision helfen? +

Das hängt vom Stadium ab. Die Revision greift das BVwG-Erkenntnis an. Ein Antrag nach § 60 FPG setzt typischerweise nach Rechtskraft und bei geänderten Umständen an. Beide Wege dürfen nicht verwechselt werden.

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