Einreiseverbot
von Brandauer RA
Rechner und Werkzeuge

Einreiseverbot-Dauer

Ordnen Sie die verhaengte Dauer ein und erkennen Sie, welche Themenfelder für eine Aufhebung oder Verkürzung wichtig sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

Die Dauer eines Einreiseverbots richtet sich nach § 53 FPG und hängt vom Anlass und von Ihren persönlichen Umständen ab. Eine Aufhebung oder Verkürzung beurteilt sich nach § 60 FPG.

Dieses Werkzeug ordnet Ihre Angaben in Themenfelder ein und zeigt, wo Anknüpfungspunkte liegen. Es ist ausdrücklich keine Prognose über die Erfolgsaussichten.

Wenn Sie die Punkte vertieft prüfen lassen möchten, ist unser Team für eine Erstberatung erreichbar.

Interaktive Orientierung

Dauer einordnen und Anknuepfungspunkte erkennen.

Sagen Sie uns zuerst, in welcher Rolle Sie fragen. Danach erscheinen die passenden Fragen. Sie erhalten ein Einordnungsprofil über die relevanten Themenfelder. Es ist keine Aussage über die Erfolgsaussichten eines Antrags.

Schritt 1: Ihre Rolle In welcher Rolle fragen Sie? *

Je nach Rolle und Verfahrensstand sind unterschiedliche Themenfelder wichtig.

Schritt 2: Ihre Fragen

Es erscheinen nur passende Fragen. Wenn Sie etwas nicht beurteilen können, wählen Sie „nicht bekannt".

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Rolle. Danach erscheinen hier die passenden Fragen.

Bitte wählen Sie Ihre Rolle und beantworten Sie alle eingeblendeten Fragen. Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Der errechnete Wert ordnet Themenfelder ein und ist keine Erfolgsprognose und keine verbindliche Rechtsdiagnose. § 53 FPG betrifft die Dauer, § 60 FPG die Aufhebung oder Verkürzung. Maßgeblich ist die Prüfung des Einzelfalls. Rechtsstand Österreich, Juni 2026.

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

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Kontakt

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg