Einreiseverbot
Einreiseverbot

§ 60 FPG nach der Entlassung: neue Belege für Verkürzung oder Aufhebung des Einreiseverbots

Fremdenrechtliche Folgeprüfung nach Strafhaft: Bescheidkette, SIS, Familienleben, § 60 FPG und Rechtsmittel.

Mag. Mirela Saric
Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

30. August 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

§ 60 FPG ist kein Automatismus nach Strafhaft. Ein Antrag muss die aktuelle Lage und konkrete neue Tatsachen belegen: Ausreise, Zeitablauf, Wohlverhalten, stabile Lebensführung und die Veränderung gegenüber der ursprünglichen Entscheidung.

Dieser Beitrag grenzt die fremdenrechtliche Folgeprüfung von Strafverteidigung und allgemeiner Haftberatung ab.

Ihre Situation einordnen

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Beantworten Sie eine kurze Frage. Die Auswertung zeigt, welche Unterlagen zuerst geordnet werden sollten.

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01 Frage 1

Welche Lage steht im Mittelpunkt?

Die Antwort trennt SIS-Daten, neue Umstände, Nachweise und Rechtsmittel.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

SIS und Status klären.

Die konkrete Ausschreibung, der Aufenthaltstitel und die Ausreise müssen anhand von Bescheiden und Behördenauskünften abgeglichen werden.

02

Neue Umstände belegen.

Familienleben, Betreuung, Arbeit oder andere neue Tatsachen brauchen eine zeitliche Darstellung und belastbare Unterlagen.

03

Bescheidkette ordnen.

Zustellung, Rechtskraft, Ausreise, Dauer und aktuelle Nachweise gehören in eine gemeinsame Chronologie.

Neue Belege statt pauschaler Besserungsbehauptung

Die Beendigung der Strafhaft genügt nicht allein. Der Antrag muss die Veränderung seit dem ursprünglichen Bescheid konkret und chronologisch zeigen.

Eine vollständige Ausreise- und Aufenthaltschronologie, legale Arbeit, stabile Unterkunft und weitere aktuelle Nachweise können je nach Fall relevant sein.

Unterlagen und Chronologie

§ 60 FPG ist kein Automatismus nach Strafhaft. Ein Antrag muss die aktuelle Lage und konkrete neue Tatsachen belegen: Ausreise, Zeitablauf, Wohlverhalten, stabile Lebensführung und die Veränderung gegenüber der ursprünglichen Entscheidung.

Sichern Sie Bescheid, Zustellung und aktuelle Nachweise in einer einheitlichen Chronologie.

Nächsten Schritt prüfen

Die Beendigung der Strafhaft genügt nicht allein. Der Antrag muss die Veränderung seit dem ursprünglichen Bescheid konkret und chronologisch zeigen.

Eine vollständige Ausreise- und Aufenthaltschronologie, legale Arbeit, stabile Unterkunft und weitere aktuelle Nachweise können je nach Fall relevant sein.

Praxispunkt: Die konkrete Prüfung hängt vom Bescheid und den Unterlagen ab.

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FAQ

Häufige Fragen zur Folgeprüfung.

Beginnt eine neue Prüfung automatisch mit der Entlassung? +

Nein. Die Entlassung ist ein tatsächlicher Zeitpunkt, ersetzt aber weder die Bescheidprüfung noch die gesetzlichen Voraussetzungen des nächsten Schrittes.

Reicht ein Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates? +

Nicht automatisch. Titel, österreichische Entscheidung, SIS-Daten und Ausreise müssen im konkreten Fall zusammen geprüft werden.

Welche Unterlagen sind zuerst wichtig? +

Bescheid und Zustellnachweis, Ausreise- oder Abschiebebeleg, Reisedokumente, Aufenthaltstitel und aktuelle Nachweise.

Themen
§ 60 FPGEntlassungNeue BeweiseVerkürzung

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