Ist der Bescheid rechtskräftig, treten die Folgen für den Titel ein.
Mit einem rechtskräftigen Einreiseverbot und der damit verbundenen Rückkehrentscheidung verliert ein zuvor bestehender Aufenthaltstitel seine Wirkung. Das Verbot gilt für die nach § 53 FPG festgesetzte Dauer. Eine vorzeitige Aufhebung oder Verkürzung kann über einen Antrag nach § 60 FPG erreicht werden, wenn sich die Umstände geändert haben.
Prüfen Sie, welche Bindungen im Inland fortbestehen und ob ein späterer Antrag auf Aufhebung tragfähig ist. Eine geordnete Dokumentation schafft die Grundlage dafür.