Die aufschiebende Wirkung ist gegeben, die Maßnahme ruht bis zur Entscheidung.
Hat Ihre Beschwerde aufschiebende Wirkung, darf das Einreiseverbot bis zur Entscheidung des Gerichts nicht durchgesetzt werden. Sie dürfen damit grundsätzlich im Bundesgebiet bleiben. Nutzen Sie diese Zeit, um die Beschwerde inhaltlich zu untermauern.
Behalten Sie den Verfahrensstand im Blick, weil sich die Lage durch einen späteren Beschluss ändern kann. Bewahren Sie alle Schriftstücke geordnet auf.