Teilen Sie den möglichen Befangenheitsgrund der Behörde mit und formulieren Sie ihn so, dass die zuständige Stelle ihn dem Akt zuordnen kann. Halten Sie Datum, Empfänger, Inhalt und die angeschlossenen Belege fest. Eine klare Chronologie erleichtert die spätere Prüfung.
Bleibt die behauptete Nähe unberücksichtigt oder wirkt die betroffene Person weiter am Verfahren mit, gehört dieser Vorgang in die Beschwerde. Benennen Sie den konkreten Organwalter, den Verfahrensschritt und die Tatsache, aus der sich der Zweifel an der Unbefangenheit ergibt.
Der Einwand ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bescheid. Beschwerdegründe zur persönlichen Nähe, zur Beweiswürdigung, zur Gefährdungsprognose und zur Verhältnismäßigkeit sollten getrennt aufgebaut werden.