Einreiseverbot
Schengen & SIS

SIS-Ausschreibung und Schengen: Wirkung über Österreich hinaus

SIS-Ausschreibung und Schengen: Wie ein österreichisches Einreiseverbot über das Schengener Informationssystem wirkt und wie sich ein Eintrag überprüfen lässt.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

22. Juni 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Ein österreichisches Einreiseverbot bleibt selten auf Österreich beschränkt. Über das Schengener Informationssystem kann es im gesamten Schengen-Raum wirken und Reisen in andere Mitgliedstaaten verhindern. Dieser Beitrag erklärt, was eine SIS-Ausschreibung ist und welche Folgen sie hat.

Viele Betroffene erfahren von einer Ausschreibung erst, wenn sie an einer Grenze zurückgewiesen werden. Dabei lohnt es sich, frühzeitig zu klären, ob ein Eintrag besteht und worauf er sich stützt. Nur so lässt sich gezielt dagegen vorgehen.

Der folgende Selbsttest hilft, die eigene Situation einzuordnen. Anschließend erläutern wir die Wirkung der Ausschreibung und die Wege, sie überprüfen zu lassen.

Ihre Situation einordnen

Wie weit reicht eine SIS-Ausschreibung?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zur Ausschreibung und zum räumlichen Umfang. Sie erhalten eine erste Einordnung der nächsten Schritte.

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01 Frage 1

Wissen Sie, ob zu Ihrer Person eine SIS-Ausschreibung besteht?

Eine SIS-Ausschreibung ist ein Eintrag im Schengener Informationssystem. Sie kann dazu führen, dass die Einreise im gesamten Schengen-Raum verweigert wird.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ein Einreiseverbot besteht, eine SIS-Ausschreibung ist aber nicht bestätigt.

Ein in Österreich verhängtes Einreiseverbot wird häufig mit einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem verbunden. Sicher ist das jedoch nicht in jedem Fall. Sie können bei der zuständigen Stelle Auskunft darüber verlangen, ob und mit welchem Inhalt zu Ihrer Person Daten gespeichert sind.

Diese Auskunft schafft die Grundlage, um die weitere Strategie festzulegen. Ist eine Ausschreibung gespeichert, lässt sich gezielt prüfen, ob sie zu Recht besteht.

02

Eine Zurückweisung an der Grenze deutet auf einen aktiven Eintrag hin.

Eine Zurückweisung an der Grenze ist oft ein deutlicher Hinweis auf eine bestehende SIS-Ausschreibung. Lassen Sie sich den Grund der Zurückweisung schriftlich geben und bewahren Sie alle Unterlagen auf. Daraus ergibt sich, welche Behörde die Ausschreibung veranlasst hat.

Im nächsten Schritt geht es darum, gegen die zugrunde liegende Maßnahme vorzugehen oder eine Löschung der Ausschreibung zu erreichen. Beides setzt voraus, dass der genaue Inhalt des Eintrags bekannt ist.

03

Die Wirkung reicht über Österreich hinaus, der Schengen-weite Eintrag steht im Mittelpunkt.

Wirkt das Einreiseverbot über die SIS-Ausschreibung im gesamten Schengen-Raum, betrifft es Reisen in alle teilnehmenden Staaten. Eine erfolgreiche Beschwerde gegen das österreichische Einreiseverbot kann dazu führen, dass auch die Ausschreibung zu löschen ist. Der Hebel liegt also in der Regel bei der zugrunde liegenden Entscheidung.

Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für die Ausschreibung weiterhin vorliegen. Haben sich die Umstände geändert, kommt ein Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung in Betracht.

04

Es geht zunächst um die Einreise nach Österreich, der Bescheid ist der Ausgangspunkt.

Steht die Einreise nach Österreich im Vordergrund, ist der österreichische Bescheid der zentrale Ansatzpunkt. Prüfen Sie die Begründung des Einreiseverbots und die festgesetzte Dauer. Auch wenn der Fokus auf Österreich liegt, sollte stets mitbedacht werden, dass eine Ausschreibung darüber hinaus wirken kann.

Eine fristgerechte Beschwerde gegen den Bescheid ist der direkteste Weg. Sie wirkt zugleich auf eine damit verbundene Ausschreibung.

05

Der räumliche Umfang ist offen, zuerst sollte der Eintrag aufgeklärt werden.

Solange unklar ist, ob und wie weit eine Ausschreibung reicht, fehlt die Grundlage für eine gezielte Strategie. Beantragen Sie eine Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. So erfahren Sie, welche Behörde den Eintrag veranlasst hat und worauf er sich stützt.

Mit dieser Auskunft lässt sich beurteilen, ob die Ausschreibung rechtmäßig ist und welche Schritte sinnvoll sind. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls schafft Klarheit.

Was eine SIS-Ausschreibung bedeutet

Das Schengener Informationssystem ist eine gemeinsame Datenbank der Schengen-Staaten. Wird zu einer Person eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung eingetragen, kann ihr die Einreise in den gesamten Schengen-Raum verweigert werden. Ein österreichisches Einreiseverbot bildet häufig die Grundlage für einen solchen Eintrag. Was eine Ausschreibung genau ist, erklärt der Lexikoneintrag zur SIS-Ausschreibung.

Die Wirkung reicht damit über Österreich hinaus. Eine Person mit einem österreichischen Einreiseverbot kann auch in anderen Mitgliedstaaten zurückgewiesen werden. Welche Staaten zum Schengen-Raum gehören und wie er funktioniert, fasst der Eintrag zum Schengen-Raum zusammen.

Wichtig ist die Verbindung zwischen Bescheid und Ausschreibung. Wird das zugrunde liegende Einreiseverbot beseitigt, entfällt in der Regel auch die Grundlage für die Ausschreibung.

So lässt sich eine Ausschreibung überprüfen

Der erste Schritt ist eine Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie zeigt, ob ein Eintrag besteht, welche Behörde ihn veranlasst hat und worauf er sich stützt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die Ausschreibung rechtmäßig ist.

Der zweite Schritt richtet sich gegen die zugrunde liegende Maßnahme. Häufig ist das eine Beschwerde gegen das österreichische Einreiseverbot innerhalb der Beschwerdefrist. War der Bescheid nicht rechtmäßig oder haben sich die Umstände geändert, kann auch die Löschung oder Berichtigung des Eintrags verlangt werden.

Wie diese Schritte zusammenhängen, behandelt die Schwerpunktseite zu Schengen und SIS-Ausschreibung.

Auskunft zuerst: Bevor Sie weitere Schritte planen, sollten Sie wissen, was tatsächlich gespeichert ist. Eine Auskunft über die zu Ihrer Person eingetragenen Daten ist die Grundlage jeder weiteren Entscheidung. Bei Unklarheiten hilft ein Erstgespräch (72 Euro).

FAQ

SIS-Ausschreibung und Schengen, häufige Fragen.

Gilt ein österreichisches Einreiseverbot im ganzen Schengen-Raum? +

Ein österreichisches Einreiseverbot kann über eine SIS-Ausschreibung im gesamten Schengen-Raum wirken. Über die gemeinsame Datenbank wird der Eintrag für alle Schengen-Staaten sichtbar und kann zur Verweigerung der Einreise führen. Ob im Einzelfall eine Ausschreibung besteht, lässt sich über eine Auskunft klären.

Wie erfahre ich, ob zu mir eine SIS-Ausschreibung besteht? +

Sie können bei der zuständigen Stelle eine Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Daraus ergibt sich, ob ein Eintrag besteht, welche Behörde ihn veranlasst hat und worauf er sich stützt. Diese Auskunft ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung.

Kann eine SIS-Ausschreibung gelöscht werden? +

Eine Ausschreibung kann gelöscht oder berichtigt werden, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen. Wird das zugrunde liegende Einreiseverbot durch eine Beschwerde beseitigt, entfällt in der Regel auch die Grundlage für die Ausschreibung. Daneben kommt ein gesonderter Antrag auf Löschung oder Berichtigung in Betracht.

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