Einreiseverbot
von Brandauer RA
Rechtsmittel

Einreiseverbot erhalten: Fristen und die ersten Schritte

Einreiseverbot erhalten: Wie die Beschwerdefrist berechnet wird, welche ersten Schritte zählen und worauf es bei der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ankommt.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

21. Juni 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Ein Bescheid mit einem Einreiseverbot trifft viele Betroffene unvorbereitet. Neben der persönlichen Belastung stellt sich sofort eine praktische Frage: Was ist jetzt zu tun und wie viel Zeit bleibt? Dieser Beitrag ordnet die ersten Schritte und die wichtigsten Fristen.

Im Mittelpunkt steht die Beschwerdefrist. Sie beginnt mit der Zustellung des Bescheids und entscheidet darüber, ob das Einreiseverbot überprüft werden kann oder rechtskräftig wird. Wer die Frist kennt und richtig berechnet, verschafft sich den nötigen Handlungsspielraum.

Der folgende kurze Selbsttest hilft, die eigene Situation einzuordnen. Anschließend erklären wir die einzelnen Schritte und zeigen, worauf es bei einer Beschwerde ankommt.

Ihre Situation einordnen

Wie viel Zeit bleibt nach dem Einreiseverbot?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zur Zustellung und zur Frist. Sie erhalten eine erste Einordnung der nächsten Schritte.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Wann wurde Ihnen der Bescheid mit dem Einreiseverbot zugestellt?

Mit der Zustellung beginnt die Beschwerdefrist zu laufen. Das Datum auf dem Zustellnachweis ist der Ausgangspunkt für jede weitere Überlegung.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Frist läuft noch, die Beschwerde lässt sich sorgfältig vorbereiten.

Sie haben den wichtigsten Schritt bereits getan und das Zustelldatum im Blick. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um den Bescheid genau zu lesen, die Begründung des Einreiseverbots zu prüfen und Ihre Bindungen im Inland zu dokumentieren. Eine Beschwerde wirkt umso stärker, je konkreter sie auf die Gefährdungsprognose und die Verhältnismäßigkeit eingeht.

Sammeln Sie Nachweise zu Familie, Arbeit, Wohnsitz und Aufenthaltsdauer. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Argumentation nach Art 8 EMRK.

02

Die Frist endet bald, jetzt sollte sofort gehandelt werden.

Wenn die Beschwerdefrist in den nächsten Tagen ausläuft, hat die Klärung der weiteren Schritte Vorrang. Eine fristgerecht eingebrachte Beschwerde wahrt Ihre Rechte, auch wenn die Begründung später ergänzt wird. Wichtiger ist, dass die Frist nicht versäumt wird, weil der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Klären Sie zugleich, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Davon hängt ab, ob Sie bis zur Entscheidung im Bundesgebiet bleiben dürfen.

03

Die übliche Frist könnte abgelaufen sein, eine genaue Prüfung ist wichtig.

Ist seit der Zustellung mehr als die übliche Frist vergangen, ist der Bescheid möglicherweise bereits rechtskräftig. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass nichts mehr getan werden kann. In bestimmten Fällen kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Unabhängig davon bleibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung des Einreiseverbots zu stellen, sobald sich die Umstände geändert haben. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls schafft Klarheit.

04

Der Fristbeginn ist offen, das Zustelldatum sollte zuerst geklärt werden.

Solange unklar ist, wann und ob der Bescheid wirksam zugestellt wurde, lässt sich die Frist nicht sicher berechnen. Eine fehlerhafte Zustellung kann dazu führen, dass die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen hat. Prüfen Sie, an welche Adresse zugestellt wurde und ob Sie den Bescheid tatsächlich erhalten haben.

Halten Sie alle Kuverts, Rückscheine und Benachrichtigungen bereit. Diese Belege sind entscheidend, um den Fristbeginn nachvollziehbar zu bestimmen.

Die Beschwerdefrist ist der entscheidende Zeitpunkt

Die wichtigste Frist nach einem Einreiseverbot ist die Beschwerdefrist. Sie beginnt mit der Zustellung des Bescheids und beträgt im Regelfall vier Wochen. In bestimmten beschleunigten Verfahren kann sie deutlich kürzer sein. Maßgeblich ist immer das Datum, an dem der Bescheid wirksam zugestellt wurde, nicht der Tag, an dem Sie ihn gelesen haben.

Wird die Frist versäumt, erwächst der Bescheid in Rechtskraft und das Einreiseverbot wird durchsetzbar. Eine spätere Anfechtung ist dann nur in engen Ausnahmefällen möglich. Deshalb sollte das Zustelldatum festgehalten und die Frist von Beginn an berechnet werden. Eine genaue Erläuterung finden Sie im Lexikoneintrag zur Beschwerdefrist.

Neben der Beschwerdefrist spielt die Frage der aufschiebenden Wirkung eine Rolle. Sie entscheidet darüber, ob Sie bis zur gerichtlichen Entscheidung im Bundesgebiet bleiben dürfen. Mehr dazu erklärt der Eintrag zur aufschiebenden Wirkung.

Die ersten Schritte nach der Zustellung

Lesen Sie den Bescheid zuerst vollständig und achten Sie auf die Begründung. Die Behörde stützt das Einreiseverbot auf eine Gefährdungsprognose und legt seine Dauer fest. Genau an dieser Begründung setzt eine spätere Beschwerde an. Notieren Sie, welche Umstände die Behörde herangezogen hat und welche Punkte aus Ihrer Sicht unvollständig oder unrichtig sind.

Sammeln Sie parallel alle Nachweise zu Ihren Bindungen im Inland. Dazu zählen Meldezettel, Arbeitsvertrag, Nachweise zu Familienangehörigen sowie Belege zur Aufenthaltsdauer. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Abwägung nach Art 8 EMRK und damit für die Argumentation gegen ein unverhältnismäßiges Einreiseverbot.

Wer das Verfahren von Beginn an strukturiert angeht, behält die Fristen im Griff. Vertiefende Orientierung bietet die Schwerpunktseite zu Fristen und Rechtsmitteln.

Wichtig bei kurzer Frist: Versäumen Sie die Beschwerdefrist nicht, weil noch Unterlagen fehlen. Eine fristwahrend eingebrachte Beschwerde lässt sich in der Begründung ergänzen. Eine versäumte Frist dagegen ist nur in engen Ausnahmefällen zu reparieren. Im Zweifel rasch handeln und ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro).

FAQ

Einreiseverbot erhalten, was nun.

Wie lange habe ich Zeit, gegen ein Einreiseverbot vorzugehen? +

Die Beschwerdefrist beträgt im Regelfall vier Wochen ab Zustellung des Bescheids. In beschleunigten Verfahren kann sie kürzer sein. Maßgeblich ist das Datum der wirksamen Zustellung. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und das Einreiseverbot durchsetzbar.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume? +

Mit Ablauf der Frist erwächst der Bescheid in Rechtskraft. Eine Beschwerde ist dann nicht mehr möglich. In engen Ausnahmefällen kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Unabhängig davon bleibt ein späterer Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung möglich.

Darf ich während des Verfahrens in Österreich bleiben? +

Das hängt davon ab, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Ist sie gegeben, darf die Maßnahme bis zur Entscheidung nicht durchgesetzt werden. Die aufschiebende Wirkung ist nicht in jedem Fall automatisch gegeben und kann unter bestimmten Voraussetzungen aberkannt werden. Diese Frage sollte gemeinsam mit der Beschwerde geprüft werden.

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