Einreiseverbot
Rechtsmittel

Familienleben und Privatleben: Argumente gegen ein unverhältnismäßiges Einreiseverbot

Familien- und Privatleben als Argument gegen ein unverhältnismäßiges Einreiseverbot: Wie die Abwägung nach Art 8 EMRK funktioniert und wie sich Bindungen belegen lassen.

Mag. Mirela Saric
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Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

23. Juni 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Ein Einreiseverbot greift tief in das Leben der Betroffenen ein. Wer Familie, Arbeit oder einen Freundeskreis in Österreich hat, verliert durch ein solches Verbot oft den Bezug zu seinem Lebensmittelpunkt. Genau hier setzt eines der wichtigsten Argumente an: der Schutz des Familien- und Privatlebens.

Maßstab ist Art 8 EMRK. Die Behörde und die Gerichte müssen das öffentliche Interesse an einem Einreiseverbot gegen das Interesse der betroffenen Person am Familien- und Privatleben abwägen. Ist das Verbot im Verhältnis zu den Folgen zu weitreichend, ist es unverhältnismäßig.

Der folgende Selbsttest hilft, das Gewicht der eigenen Bindungen einzuschätzen. Anschließend zeigen wir, wie sich diese Argumente belegen und in einer Beschwerde einsetzen lassen.

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Wie stark wiegen Ihre Bindungen in Österreich?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Ihren Bindungen und deren Dauer. Sie erhalten eine erste Einordnung der nächsten Schritte.

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01 Frage 1

Welche Bindungen haben Sie in Österreich?

Familiäre und private Bindungen sind das Kernargument gegen ein unverhältnismäßiges Einreiseverbot. Je enger die Bindung, desto stärker das Gewicht in der Abwägung nach Art 8 EMRK.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

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Enge Bindungen über mehrere Jahre sind ein gewichtiges Argument in der Abwägung.

Bestehen enge familiäre oder private Bindungen über einen längeren Zeitraum, ist das ein starkes Argument gegen ein unverhältnismäßiges Einreiseverbot. Die Behörde und die Gerichte müssen Ihr Interesse am Familien- und Privatleben gegen das öffentliche Interesse abwägen. Je gefestigter die Bindung, desto höher die Hürde für ein langes Einreiseverbot.

Dokumentieren Sie diese Bindungen sorgfältig. Nachweise zu Familie, gemeinsamem Haushalt, Arbeit und Aufenthaltsdauer geben der Abwägung nach Art 8 EMRK ein konkretes Fundament.

02

Auch jüngere Bindungen zählen, sie sind aber besonders gut zu belegen.

Bestehen die Bindungen erst seit kürzerer Zeit, fließen sie weiterhin in die Abwägung ein, haben aber tendenziell ein geringeres Gewicht. Umso wichtiger ist es, die Bindungen konkret und nachvollziehbar darzustellen. Eine stabile Partnerschaft, eine feste Anstellung oder eine begonnene Ausbildung können auch in kürzerer Zeit Gewicht entfalten.

Stellen Sie heraus, wie sich ein Einreiseverbot konkret auf Ihr Privat- und Familienleben auswirken würde. Die Abwägung lebt von der konkreten Schilderung Ihrer Lebenssituation.

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Bei geringen Bindungen rücken andere Argumente in den Vordergrund.

Sind die Bindungen in Österreich gering, trägt das Argument des Familien- und Privatlebens weniger. Das bedeutet nicht, dass ein Einreiseverbot hinzunehmen ist. In den Vordergrund rücken dann andere Punkte, etwa die Frage, ob die Gefährdungsprognose tragfähig ist und ob die Dauer des Einreiseverbots verhältnismäßig festgesetzt wurde.

Prüfen Sie die Begründung des Bescheids genau. Oft lässt sich gegen die Annahme einer Gefahr oder gegen die Dauer des Verbots argumentieren, auch ohne enge Bindungen im Inland.

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Ist der Verlauf unklar, lohnt sich eine geordnete Bestandsaufnahme.

Wenn sich Dauer und Festigkeit der Bindungen nicht leicht einordnen lassen, hilft eine geordnete Bestandsaufnahme. Sammeln Sie alle Belege zu Aufenthalt, Familie, Arbeit und sozialen Kontakten. Daraus ergibt sich ein klareres Bild, das die Grundlage für die Abwägung nach Art 8 EMRK bildet.

Auf dieser Basis lässt sich beurteilen, welche Argumente am stärksten tragen. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls schafft Klarheit über die nächsten Schritte.

Familien- und Privatleben als Maßstab

Art 8 EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. In Verfahren um ein Einreiseverbot ist diese Bestimmung der zentrale Maßstab. Ein Einreiseverbot ist nur zulässig, wenn es im Verhältnis zu seinem Zweck steht und die Folgen für das Familien- und Privatleben nicht übermäßig sind. Was die Bestimmung im Einzelnen schützt, erläutert der Lexikoneintrag zu Art 8 EMRK.

Im Mittelpunkt steht die Abwägung. Auf der einen Seite steht das öffentliche Interesse, auf der anderen das Interesse der betroffenen Person an ihren Bindungen im Inland. Gewicht haben dabei die Dauer des Aufenthalts, die Festigkeit der familiären und privaten Beziehungen sowie das Wohl betroffener Kinder.

Ob ein Einreiseverbot diesem Maßstab standhält, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Lexikoneintrag zur Verhältnismäßigkeit ordnet diesen Begriff ein.

So lassen sich die Argumente belegen

Eine Abwägung nach Art 8 EMRK ist nur so stark wie die Nachweise, die sie stützen. Sammeln Sie Urkunden zu Ehe, Partnerschaft und Kindern, Nachweise zum gemeinsamen Haushalt, Arbeitsverträge sowie Belege zur Aufenthaltsdauer. Je konkreter Ihre Lebenssituation dargestellt ist, desto eher fällt die Abwägung zu Ihren Gunsten aus.

Wichtig ist auch, die konkreten Folgen eines Einreiseverbots zu schildern. Würde eine Familie getrennt, wäre die Ausübung des Sorgerechts unmöglich oder verlöre eine Person ihre wirtschaftliche Grundlage, sind das gewichtige Argumente. Eine Beschwerde sollte diese Folgen nicht abstrakt behaupten, sondern anschaulich belegen.

Wie sich diese Argumente in das Verfahren einfügen, behandelt die Schwerpunktseite zu Familien- und Privatleben.

Konkret statt allgemein: Pauschale Hinweise auf das Familienleben überzeugen selten. Wirksam sind eine genaue Schilderung der Bindungen und Belege, die das Vorgebrachte stützen. Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten bietet ein Erstgespräch (72 Euro).

FAQ

Familienleben und Verhältnismäßigkeit, häufige Fragen.

Was bedeutet Art 8 EMRK für ein Einreiseverbot? +

Art 8 EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Ein Einreiseverbot muss dieses Recht gegen das öffentliche Interesse abwägen. Greift es übermäßig in bestehende familiäre oder private Bindungen ein, kann es unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sein.

Welche Nachweise sind für die Abwägung wichtig? +

Wichtig sind Belege zu familiären Bindungen wie Ehe, Partnerschaft oder Kindern, Nachweise zum gemeinsamen Haushalt, Arbeitsverträge sowie Belege zur Aufenthaltsdauer. Auch die konkreten Folgen eines Einreiseverbots für die betroffene Person und ihre Familie sind darzustellen. Je konkreter die Schilderung, desto mehr Gewicht hat sie in der Abwägung.

Hilft Art 8 EMRK auch ohne enge Familie in Österreich? +

Auch ohne enge familiäre Bindungen schützt Art 8 EMRK das Privatleben, etwa Arbeit, Ausbildung und soziale Kontakte. Sind die Bindungen gering, rücken andere Argumente in den Vordergrund, etwa die Tragfähigkeit der Gefährdungsprognose und die verhältnismäßige Festsetzung der Dauer. Eine Beschwerde kann auch auf diese Punkte gestützt werden.

Themen
Art 8 EMRKFamilienlebenVerhältnismäßigkeitEinreiseverbot

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