Enge Bindungen über mehrere Jahre sind ein gewichtiges Argument in der Abwägung.
Bestehen enge familiäre oder private Bindungen über einen längeren Zeitraum, ist das ein starkes Argument gegen ein unverhältnismäßiges Einreiseverbot. Die Behörde und die Gerichte müssen Ihr Interesse am Familien- und Privatleben gegen das öffentliche Interesse abwägen. Je gefestigter die Bindung, desto höher die Hürde für ein langes Einreiseverbot.
Dokumentieren Sie diese Bindungen sorgfältig. Nachweise zu Familie, gemeinsamem Haushalt, Arbeit und Aufenthaltsdauer geben der Abwägung nach Art 8 EMRK ein konkretes Fundament.