Einreiseverbot
Rechtsmittel

Freiwillige Ausreise und Frist: was zu beachten ist

Freiwillige Ausreise und Frist: Wie § 55 FPG mit der Rückkehrentscheidung zusammenhängt und warum eine fristgerechte Ausreise für eine Verkürzung nach § 60 FPG bedeutsam sein kann.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

1. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Mit einer Rückkehrentscheidung verbindet sich häufig eine Frist für die freiwillige Ausreise. Sie gibt vor, in welchem Zeitraum das Bundesgebiet aus eigenem Entschluss verlassen werden soll. Diese Frist und ihre Einhaltung können weit über den Tag der Ausreise hinaus bedeutsam sein.

Im Mittelpunkt steht der Zusammenhang zwischen der freiwilligen Ausreise und dem Einreiseverbot. Wer fristgerecht ausreist, schafft eine sachliche Grundlage, die später für eine Verkürzung des Einreiseverbots eine Rolle spielen kann.

Der folgende kurze Selbsttest hilft, die eigene Situation einzuordnen. Anschließend erklären wir die Frist nach § 55 FPG und ihren Zusammenhang mit der Dauer des Einreiseverbots.

Ihre Situation einordnen

Freiwillige Ausreise und Frist beim Einreiseverbot

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zur Frist und zur Ausreise. Sie erhalten eine erste Einordnung der nächsten Schritte.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Wurde Ihnen im Bescheid eine Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt?

Die Frist für die freiwillige Ausreise nach § 55 FPG steht im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung. Sie ergibt sich aus dem Bescheid.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die fristgerechte Ausreise ist möglich, das ist gut zu dokumentieren.

Wenn Sie innerhalb der Frist nach § 55 FPG ausreisen, sollten Sie die Ausreise nachvollziehbar dokumentieren. Eine fristgerechte freiwillige Ausreise kann später für einen Antrag auf Verkürzung des Einreiseverbots nach § 60 FPG bedeutsam sein.

Bewahren Sie Belege wie Tickets, Grenzübertrittsbestätigungen und Meldungen auf. Sie sind die Grundlage, um die Ausreise später nachzuweisen.

02

Es wird mehr Zeit benötigt, eine Verlängerung kann zu prüfen sein.

Reicht die gesetzte Frist nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Frist für die freiwillige Ausreise in Betracht kommen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, etwa noch zu erledigende Angelegenheiten im Inland.

Klären Sie rechtzeitig, ob ein entsprechender Antrag sinnvoll ist, damit die Frist nicht ungenützt verstreicht.

03

Die Rückkehrentscheidung soll angefochten werden, das ist gesondert zu klären.

Wer die Rückkehrentscheidung oder das Einreiseverbot anfechten will, sollte zuerst die Beschwerdefrist im Blick behalten. Die Frage der freiwilligen Ausreise und der Beschwerde hängen zusammen, weil eine Ausreise den Verfahrensstand beeinflussen kann.

Klären Sie, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat und wie sich eine Ausreise auf das Verfahren auswirkt, bevor Sie handeln.

04

Keine Frist erkennbar, der Bescheid ist genau zu prüfen.

Ist im Bescheid keine Frist für die freiwillige Ausreise erkennbar, sollte der Bescheid genau geprüft werden. In bestimmten Fällen wird keine Frist gesetzt, etwa wenn die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde. Daraus ergeben sich unterschiedliche Folgen.

Verschaffen Sie sich Klarheit über Spruch und Begründung, bevor Sie weitere Schritte setzen.

05

Die Lage ist unklar, der Bescheid sollte zuerst genau gelesen werden.

Solange unklar ist, ob und welche Frist für die freiwillige Ausreise gilt, sollte der Bescheid genau gelesen werden. Die Frist ergibt sich aus dem Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung und dem Spruch des Bescheids.

Halten Sie alle Schriftstücke bereit, damit sich die Frist nachvollziehbar bestimmen lässt.

Die Frist für die freiwillige Ausreise

Die Frist für die freiwillige Ausreise ist in § 55 FPG geregelt. Sie steht im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung und gibt vor, in welchem Zeitraum das Bundesgebiet aus eigenem Entschluss verlassen werden soll. Im Regelfall ist ein bestimmter Zeitraum vorgesehen, der sich aus dem Bescheid ergibt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist verlängert werden, etwa wenn besondere Umstände eine längere Vorbereitung erfordern. Wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt, kann auch eine Frist für die freiwillige Ausreise entfallen. Wie die Rückkehrentscheidung mit der freiwilligen Ausreise zusammenhängt, erläutert der Eintrag zur Rückkehrentscheidung.

Wer die Frist kennt und einhält, behält die Lage im Griff. Eine fristgerechte Ausreise vermeidet zudem zusätzliche Folgen, die mit einer nicht fristgerechten Ausreise verbunden sein können.

Zusammenhang mit der Dauer des Einreiseverbots

Die freiwillige Ausreise steht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Dauer des Einreiseverbots. Das Einreiseverbot wird nach § 53 FPG verhängt und in seiner Dauer festgelegt. Eine fristgerechte freiwillige Ausreise zeigt, dass die Ausreiseverpflichtung ernst genommen wird. Sie kann später bei einer Bewertung der geänderten Umstände eine Rolle spielen.

Konkret kann eine fristgerechte Ausreise für einen späteren Antrag auf Verkürzung oder Aufhebung des Einreiseverbots nach § 60 FPG bedeutsam sein. Die Verkürzung oder Aufhebung setzt voraus, dass sich die maßgeblichen Umstände geändert haben. Eine ordnungsgemäße Ausreise kann ein Baustein dieser geänderten Umstände sein. Vertiefende Orientierung bietet die Schwerpunktseite zum Aufheben des Einreiseverbots.

Dokumentieren Sie die Ausreise daher nachvollziehbar. Belege wie Grenzübertrittsbestätigungen und Tickets sind die Grundlage, um die fristgerechte Ausreise später nachzuweisen.

Wichtig bei der Ausreise: Eine nicht fristgerechte Ausreise kann zusätzliche Folgen nach sich ziehen. Dokumentieren Sie eine fristgerechte freiwillige Ausreise sorgfältig, weil sie für eine spätere Verkürzung nach § 60 FPG bedeutsam sein kann. Im Zweifel rasch handeln und ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro).

FAQ

Freiwillige Ausreise und Frist.

Wie lange dauert die Frist für die freiwillige Ausreise? +

Die Frist ist in § 55 FPG geregelt und steht im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung. Im Regelfall ist ein bestimmter Zeitraum vorgesehen, der sich aus dem Bescheid ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist verlängert werden.

Wirkt sich eine fristgerechte Ausreise auf das Einreiseverbot aus? +

Eine fristgerechte freiwillige Ausreise kann für einen späteren Antrag auf Verkürzung oder Aufhebung des Einreiseverbots nach § 60 FPG bedeutsam sein. Sie kann ein Baustein geänderter Umstände sein. Das Einreiseverbot selbst wird nach § 53 FPG verhängt und in seiner Dauer festgelegt.

Was passiert bei einer nicht fristgerechten Ausreise? +

Eine nicht fristgerechte Ausreise kann zusätzliche Folgen nach sich ziehen und die spätere Bewertung erschweren. Deshalb sollte die Frist eingehalten und die Ausreise dokumentiert werden. Bei Schwierigkeiten ist frühzeitig zu klären, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.

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