Die fristgerechte Ausreise ist möglich, das ist gut zu dokumentieren.
Wenn Sie innerhalb der Frist nach § 55 FPG ausreisen, sollten Sie die Ausreise nachvollziehbar dokumentieren. Eine fristgerechte freiwillige Ausreise kann später für einen Antrag auf Verkürzung des Einreiseverbots nach § 60 FPG bedeutsam sein.
Bewahren Sie Belege wie Tickets, Grenzübertrittsbestätigungen und Meldungen auf. Sie sind die Grundlage, um die Ausreise später nachzuweisen.