Belegte Integration über mehrere Jahre wiegt in der Abwägung schwer.
Wer Deutschkenntnisse, eine Arbeit und gefestigte soziale Bindungen über mehrere Jahre nachweisen kann, bringt gewichtige Argumente in die Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG ein. Diese Merkmale stärken den Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art 8 EMRK und wirken sich auf die Verhältnismäßigkeit aus.
Bündeln Sie die Nachweise und ordnen Sie sie übersichtlich. Je geschlossener das Bild der Integration, desto stärker der Einwand gegen die nach § 53 FPG festgesetzte Dauer.