Aktive Betreuung minderjähriger Kinder wiegt in der Abwägung besonders schwer.
Sind minderjährige Kinder im gemeinsamen Haushalt und beteiligen Sie sich aktiv an Betreuung und Erziehung, ist das Kindeswohl in der Abwägung nach Art 8 EMRK und § 9 BFA-VG besonders gewichtig. Ein Einreiseverbot, das die Familieneinheit zerreißt, verlangt eine besonders sorgfältige Begründung der Verhältnismäßigkeit.
Dokumentieren Sie die gelebte Familienbeziehung umfassend. Das stärkt den Einwand gegen die nach § 53 FPG festgesetzte Dauer.