Eine Entscheidung muss erkennen lassen, welche Sozialhilfe oder vergleichbare öffentliche Leistung gemeint ist. Dazu gehören die zuständige Stelle, die Art der Leistung, der Zeitraum und die Frage, ob der Bezug noch andauert. Eine undatierte oder pauschale Behauptung lässt die tatsächliche Grundlage offen.
Auch die Ursache des Bezugs kann für die Einordnung wichtig sein. Krankheit, kurzfristige Arbeitslosigkeit, Betreuungspflichten, ein geklärter Übergang oder eine bereits bewilligte Beschäftigung führen zu unterschiedlichen Sachverhalten. Daraus folgt noch keine bestimmte Rechtsfolge, die Unterschiede müssen aber geprüft werden.
Sichern Sie den Bescheid der Leistungsstelle, Zahlungsnachweise und Unterlagen zum Ende oder zur Änderung des Bezugs. Wenn eine Rückforderung, Ratenzahlung oder Rückzahlung eine Rolle spielt, sollte auch dieser Stand dokumentiert werden.