SIS und Status klären.
Die konkrete Ausschreibung, der Aufenthaltstitel und die Ausreise müssen anhand von Bescheiden und Behördenauskünften abgeglichen werden.
Fremdenrechtliche Folgeprüfung nach Strafhaft: Bescheidkette, SIS, Familienleben, § 60 FPG und Rechtsmittel.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
Eine nach der Verurteilung oder Entlassung entstandene familiäre Situation ist nicht automatisch ein Grund für Aufhebung. Sie muss aber mit Dauer, Gefährdungsprognose, tatsächlicher Beziehung und Belastung der Angehörigen in die aktuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen.
Dieser Beitrag grenzt die fremdenrechtliche Folgeprüfung von Strafverteidigung und allgemeiner Haftberatung ab.
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Die Antwort trennt SIS-Daten, neue Umstände, Nachweise und Rechtsmittel.
Die konkrete Ausschreibung, der Aufenthaltstitel und die Ausreise müssen anhand von Bescheiden und Behördenauskünften abgeglichen werden.
Familienleben, Betreuung, Arbeit oder andere neue Tatsachen brauchen eine zeitliche Darstellung und belastbare Unterlagen.
Zustellung, Rechtskraft, Ausreise, Dauer und aktuelle Nachweise gehören in eine gemeinsame Chronologie.
Geburt, Eheschließung oder tatsächliche Betreuung müssen zeitlich und praktisch belegt werden. Urkunden allein zeigen nicht immer die Intensität des Familienlebens.
Die Verurteilung ist von der aktuellen Gefährdungsprognose zu trennen. Die konkrete Dauer des Einreiseverbots braucht eine eigene Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Eine nach der Verurteilung oder Entlassung entstandene familiäre Situation ist nicht automatisch ein Grund für Aufhebung. Sie muss aber mit Dauer, Gefährdungsprognose, tatsächlicher Beziehung und Belastung der Angehörigen in die aktuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen.
Sichern Sie Bescheid, Zustellung und aktuelle Nachweise in einer einheitlichen Chronologie.
Geburt, Eheschließung oder tatsächliche Betreuung müssen zeitlich und praktisch belegt werden. Urkunden allein zeigen nicht immer die Intensität des Familienlebens.
Die Verurteilung ist von der aktuellen Gefährdungsprognose zu trennen. Die konkrete Dauer des Einreiseverbots braucht eine eigene Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Praxispunkt: Die konkrete Prüfung hängt vom Bescheid und den Unterlagen ab.
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Nein. Die Entlassung ist ein tatsächlicher Zeitpunkt, ersetzt aber weder die Bescheidprüfung noch die gesetzlichen Voraussetzungen des nächsten Schrittes.
Nicht automatisch. Titel, österreichische Entscheidung, SIS-Daten und Ausreise müssen im konkreten Fall zusammen geprüft werden.
Bescheid und Zustellnachweis, Ausreise- oder Abschiebebeleg, Reisedokumente, Aufenthaltstitel und aktuelle Nachweise.
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