Einreiseverbot
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Strafregistertilgung und Einreiseverbot: zählt eine getilgte Verurteilung noch?

Getilgte Verurteilung, Strafregisterauszug und Wohlverhalten: was bei Einreiseverbot und § 60 FPG zählt.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

20. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Eine getilgte Verurteilung kann in einem Verfahren über Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot eine wichtige Rolle spielen. Betroffene fragen häufig, ob die alte Sache noch gegen sie verwendet werden darf, wenn der Strafregisterauszug keinen Eintrag mehr zeigt. Die Antwort hängt nicht nur vom Auszug ab, sondern vom Bescheid, der Prognose und den späteren Nachweisen.

Dieser Beitrag grenzt die Strafregistertilgung vom Antrag nach § 60 FPG ab. Er ersetzt keinen allgemeinen Überblick über Strafurteil und Gefährdungsprognose, sondern konzentriert sich auf die Beweisfrage nach Tilgung, Zeitablauf und Wohlverhalten.

Ihre Situation einordnen

Ist die frühere Verurteilung noch der Kern der Prognose?

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01 Frage 1

Welche Unterlage liegt zur früheren Verurteilung vor?

Die Antwort zeigt, ob zuerst die Datenlage oder bereits der Antrag nach § 60 FPG vorbereitet werden sollte.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Auszug ist wichtig, aber nicht allein entscheidend.

Ein sauberer Strafregisterauszug ist ein starkes Beweismittel. Er beantwortet aber nicht automatisch, ob die frühere Verurteilung in der fremdenrechtlichen Prognose noch eine Rolle spielen darf. Vergleichen Sie Auszug, Strafurteil und Einreiseverbotsbescheid.

02

Der Bescheid zeigt den Ansatzpunkt der Prüfung.

Wenn der Bescheid wesentlich auf die frühere Verurteilung abstellt, muss geprüft werden, ob diese Prognose heute noch trägt. Relevant sind Tilgung, Zeitablauf, Verhalten seit der Tat und neue Bindungen.

03

Neue Nachweise können für § 60 FPG wichtig sein.

Wohlverhalten, Arbeit, Therapie, Familie und geordnete Ausreise können zeigen, dass die frühere Gefährdungsprognose an Gewicht verloren hat. Diese Punkte sollten gesammelt und chronologisch geordnet werden.

Tilgung beendet nicht automatisch jede fremdenrechtliche Prüfung

Das Tilgungsrecht betrifft die strafrechtliche Registrierung und die Auskunftslage. Ein Einreiseverbot nach § 53 FPG beruht aber auf einer eigenständigen Gefährdungsprognose. Deshalb muss geprüft werden, ob die Behörde bloß eine alte Verurteilung fortschreibt oder ob sie aktuelle Umstände wirklich beurteilt.

Der Beitrag zu Strafurteil und Gefährdungsprognose erklärt den Ausgangspunkt. Hier geht es um die spätere Frage, was eine getilgte oder im Auszug nicht mehr sichtbare Verurteilung noch tragen kann.

Welche Nachweise die spätere Entwicklung zeigen

Hilfreich sind Strafregisterauszug, Urteil, Zahlungsnachweise, Bewährungsunterlagen, Arbeitsbestätigungen, Therapiebestätigungen und Belege über familiäre Bindungen. Entscheidend ist nicht die Menge der Unterlagen, sondern ob sie die konkrete Entwicklung seit der Entscheidung zeigen.

Für eine spätere Aufhebung oder Verkürzung ist § 60 FPG wichtig. Mehr dazu finden Sie im Beitrag zur Aufhebung oder Verkürzung eines Einreiseverbots.

Wann ein Antrag nach § 60 FPG sinnvoll wird

Ein Antrag ist vor allem dann realistisch, wenn seit der Verhängung neue Umstände entstanden sind. Dazu zählen ein längerer straffreier Zeitraum, ein stabiler Lebensmittelpunkt außerhalb Österreichs oder neue familiäre und berufliche Bindungen.

Die Schwerpunktseite zum Aufheben eines Einreiseverbots zeigt, wie solche Argumente in ein geordnetes Vorgehen eingebettet werden.

Wichtig: Verlassen Sie sich nicht allein auf die Aussage, der Strafregisterauszug sei leer. Für die fremdenrechtliche Prüfung zählt, welche Tatsachen die Behörde im Bescheid heranzieht und ob diese Prognose heute noch tragfähig ist.

FAQ

Strafregistertilgung und Einreiseverbot: zählt eine getilgte Verurteilung noch?

Zählt eine getilgte Verurteilung nie mehr? +

So pauschal lässt sich das nicht sagen. Tilgung und Strafregisterauszug sind wichtige Argumente. Die Behörde muss aber im konkreten fremdenrechtlichen Verfahren prüfen, ob eine aktuelle Gefährdungsprognose noch tragfähig ist.

Reicht ein leerer Strafregisterauszug für die Aufhebung? +

Ein leerer Auszug hilft, ersetzt aber keinen begründeten Antrag. Zusätzlich sollten Zeitablauf, Wohlverhalten, Bindungen und die konkrete Begründung des ursprünglichen Bescheids aufgearbeitet werden.

Was ist bei § 60 FPG besonders wichtig? +

§ 60 FPG setzt bei einem bestehenden Einreiseverbot an. Es geht darum, ob sich die maßgeblichen Umstände seit der Verhängung geändert haben und ob die Dauer noch verhältnismäßig ist.

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