Einreiseverbot
Einreiseverbot

Unbefristetes Einreiseverbot: Dauer, Verhältnismäßigkeit und aktuelle Gefährdung

Wann ein unbefristetes Einreiseverbot besonders genau begründet werden muss und warum aktuelle Gefährdung sowie Art 8 EMRK zählen.

Mag. Mirela Saric
Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

1. August 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Ein unbefristetes Einreiseverbot greift besonders schwer in die weitere Lebensplanung ein. Es betrifft nicht nur die nächste Reise, sondern kann Familie, Arbeit, Aufenthaltsperspektive und spätere Anträge dauerhaft belasten.

Gerade deshalb muss die Behörde die Dauer und die Verhältnismäßigkeit nachvollziehbar begründen. Frühere Tatsachen allein reichen nicht automatisch für jede Zukunft. Entscheidend ist eine aktuelle Gefährdungsprognose im konkreten Fall.

Dieser Beitrag erklärt, welche Punkte bei einem unbefristeten oder außergewöhnlich langen Einreiseverbot geprüft werden sollten.

Dauer einordnen

Was spricht gegen eine unbefristete Dauer?

Die kurze Einordnung zeigt, ob Bescheidbegründung, aktuelle Entwicklung oder Familienleben zuerst zu prüfen ist.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welcher Punkt ist bei Ihnen am wichtigsten?

Bei langer Dauer müssen Gefährdung, Zeitablauf und private Bindungen zusammen betrachtet werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Begründung ist der Ausgangspunkt.

Bei unbefristeter Dauer sollte der Bescheid genau erklären, warum eine zeitlich begrenzte Maßnahme nicht genügt. Allgemeine Hinweise auf frühere Probleme ersetzen keine konkrete Prüfung.

Prüfen Sie Spruch, Begründung, Tatsachenbasis und Abwägung getrennt.

02

Aktuelle Umstände können wichtig werden.

Wohlverhalten, Arbeit, Familie, Therapie, Ausbildung oder ein stabiler Aufenthalt im Ausland können für die aktuelle Prognose relevant sein. Entscheidend ist nicht nur, was früher passiert ist.

Diese Punkte müssen belegt und zeitlich geordnet werden.

03

Private und familiäre Bindungen gehören in die Abwägung.

BFA-VG § 9 und Art 8 EMRK verlangen eine Interessenabwägung. Je stärker die Bindungen sind, desto genauer muss die Behörde begründen, warum die Maßnahme trotzdem verhältnismäßig ist.

Dazu braucht es Belege, nicht nur eine kurze Erklärung.

Warum eine unbefristete Dauer besonders schwer wiegt

§ 53 FPG erlaubt Einreiseverbote nur auf Grundlage einer konkreten Gefährdungsprognose und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen. Bei unbefristeter oder außergewöhnlich langer Dauer steigt die Begründungslast in der Praxis deutlich.

Die Behörde muss nachvollziehbar machen, warum gerade diese Dauer erforderlich ist. Das betrifft den Anlass, das frühere Verhalten, den Zeitablauf und die aktuelle Situation.

Der allgemeine Beitrag zur Dauer und Gefährdungsprognose erklärt den Grundrahmen.

Aktuelle Gefährdung statt bloß alter Aktenlage

Eine frühere Verurteilung, ein früheres Verfahren oder ein alter Vorwurf erklären nicht automatisch die Zukunft. Zu prüfen ist, ob heute noch eine konkrete Gefahr angenommen werden darf.

Für die Prüfung können Wohlverhalten, neue Bindungen, Arbeit, Ausbildung, Therapie, stabile Lebensumstände oder lange Zeiträume ohne Vorfälle Bedeutung bekommen. Jede Aussage braucht Belege.

Bei strafbezogenen Bescheiden hilft die Einordnung im Beitrag zu Strafurteil und Gefährdungsprognose.

Art 8 EMRK und § 60 FPG zusammen prüfen

Bei Familie, Kindern, langem Aufenthalt oder Integration muss die Behörde private und familiäre Interessen berücksichtigen. Diese Abwägung steht nicht neben der Gefährdungsprognose, sondern beeinflusst die Verhältnismäßigkeit.

Wenn sich die Umstände nach der Entscheidung wesentlich geändert haben, kann auch eine spätere Prüfung nach § 60 FPG in Betracht kommen. Dafür müssen Ausreise, Zeitablauf und neue Tatsachen nachvollziehbar belegt werden.

Den späteren Prüfpfad beschreibt der Beitrag zur Aufhebung oder Verkürzung nach § 60 FPG.

Newsletter: Hinweise zu Gefährdungsprognose, § 60 FPG und aktuellen Entwicklungen finden Sie im Brandauer Newsletter.

FAQ

Häufige Fragen zum unbefristeten Einreiseverbot.

Ist ein unbefristetes Einreiseverbot automatisch rechtswidrig? +

Nein. Es muss aber besonders sorgfältig begründet und verhältnismäßig sein. Der konkrete Bescheid ist entscheidend.

Zählt Wohlverhalten nach der Entscheidung? +

Es kann relevant sein, wenn es belegt wird und für die aktuelle Gefährdungsprognose oder einen späteren Antrag Bedeutung hat.

Kann Art 8 EMRK bei langer Dauer helfen? +

Ja, familiäre und private Bindungen können in der Verhältnismäßigkeitsprüfung wesentlich sein. Sie müssen konkret dargestellt und belegt werden.

Themen
Unbefristetes EinreiseverbotVerhältnismäßigkeitGefährdungsprognose§ 53 FPG

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg