Einreiseverbot
Rechtsmittel

VfGH-Beschwerde gegen Einreiseverbot: Grundrechte nach der BVwG-Entscheidung prüfen

Wann nach einer BVwG-Entscheidung zum Einreiseverbot eine VfGH-Beschwerde wegen Grundrechten zu prüfen ist.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

7. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Nach einer negativen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Einreiseverbot nicht in jedem Fall endgültig. Neben einer Revision an den VwGH kann in bestimmten Fällen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu prüfen sein.

Der VfGH ist aber kein Ersatz für eine allgemeine zweite Tatsachenprüfung. Im Mittelpunkt stehen Grundrechte, insbesondere private und familiäre Bindungen nach Art 8 EMRK oder Schutzfragen nach Art 3 EMRK.

Dieser Beitrag grenzt die VfGH-Beschwerde von der VwGH-Revision ab und erklärt, warum Zustellung, Frist und Fehlerbild sofort geprüft werden müssen.

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01 Frage 1

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Die erste Einordnung ersetzt keine Beratung, zeigt aber, welche Unterlagen und Fristen sofort wichtig sind.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Frist und Begründung stehen jetzt im Vordergrund.

Nach Zustellung eines Bescheids oder Erkenntnisses sollten Zustelldatum, Spruchpunkte und Begründung sofort geprüft werden. Erst danach lässt sich entscheiden, ob Beschwerde, Antrag oder ein anderes Rechtsmittel passt.

02

Im laufenden Verfahren zählen vollständige Unterlagen.

Solange das Verfahren läuft, können Belege, Chronologie und Stellungnahme vorbereitet werden. Wichtig ist, den konkreten Vorwurf oder Prüfpunkt sauber zu treffen.

03

Vor neuen Schritten sollte die Datenlage geklärt werden.

Wer Reise, Antrag oder Wiedereinreise plant, sollte zuerst alte Bescheide, SIS-Hinweise und offene Sperren prüfen. Planung ersetzt keine rechtliche Bereinigung.

Was der VfGH nach Art 144 B-VG prüft

Art 144 B-VG eröffnet die Beschwerde gegen Erkenntnisse eines Verwaltungsgerichtes, wenn eine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten behauptet wird oder bestimmte Rechtswidrigkeiten von Normen im Raum stehen.

Bei Einreiseverboten geht es häufig um Art 8 EMRK, also Privatleben und Familienleben. In besonderen Konstellationen kann auch Art 3 EMRK relevant sein.

Die Beschwerde muss konkret am Erkenntnis ansetzen. Es reicht nicht, allgemein zu schreiben, die Entscheidung sei ungerecht.

Frist und Einordnung zur VwGH-Revision

Nach § 82 VfGG beträgt die Beschwerdefrist grundsätzlich sechs Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses. Diese Frist ist kurz. Zustelldatum, Erkenntnis und bisherige Schriftsätze sollten sofort gesichert werden.

Die VwGH-Revision verfolgt einen anderen Ansatz. Sie prüft vor allem Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Der VfGH prüft dagegen Grundrechtsverletzungen und verfassungsrechtliche Fragen.

In der Praxis werden beide Wege oft parallel bedacht. Ob einer oder beide sinnvoll sind, hängt vom konkreten Erkenntnis ab. Der bestehende Beitrag zur Revision an den VwGH nach Einreiseverbot erklärt den anderen Prüfpfad.

Grundrechte richtig aufbereiten

Für Art 8 EMRK sollten familiäre Beziehungen, Aufenthaltsdauer, Integration, Abhängigkeiten, Betreuungspflichten, Sprachkenntnisse, Erwerbstätigkeit und Bindungen zum Herkunftsstaat nachvollziehbar dargestellt werden.

Für Art 3 EMRK braucht es eine besonders sorgfältige Trennung: Allgemeine Schwierigkeiten reichen nicht. Relevante Risiken müssen konkret, belegt und mit der Entscheidung verbunden sein.

Wichtig ist, das Erkenntnis nicht nur emotional zu kritisieren. Die Beschwerde muss zeigen, warum die verfassungsrechtliche Abwägung fehlt oder entscheidende Tatsachen ausgeblendet hat.

Praxispunkt: Nach Zustellung eines BVwG-Erkenntnisses sollten VwGH und VfGH getrennt geprüft werden. Die Frist kann für beide Wege praktisch entscheidend sein, die Begründung ist aber nicht dieselbe.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Schwerpunkt.

Wie lange ist die Frist für eine VfGH-Beschwerde? +

Nach § 82 VfGG beträgt die Frist gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes grundsätzlich sechs Wochen ab Zustellung. Das konkrete Zustelldatum muss daher sofort geprüft werden.

Ist der VfGH eine neue Tatsacheninstanz? +

Nein. Der VfGH prüft nicht einfach den gesamten Sachverhalt neu. Im Mittelpunkt stehen Grundrechte und verfassungsrechtliche Fragen.

Kann man VwGH und VfGH gleichzeitig prüfen? +

Ja, das kann sinnvoll sein. Die beiden Wege haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und sollten getrennt ausgearbeitet werden.

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