Neue Umstände können für das Recht auf Verbleib entscheidend sein.
Nach § 12 Abs. 3 AsylG kann eine entscheidungsrelevante Änderung des maßgeblichen Sachverhalts für das Recht auf Verbleib eine Rolle spielen. Beschreiben Sie deshalb genau, was seit der letzten Entscheidung neu ist: Ereignisse, Beweise, Gefährdungslage oder persönliche Umstände.
Ordnen Sie die Unterlagen nach Datum und erklären Sie, warum sie früher nicht oder nicht in dieser Form vorlagen. Eine bloße neue Einreichung ersetzt diese Prüfung nicht.