Art 8 EMRK verlangt eine konkrete Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen.
Für einen Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG müssen Privat- oder Familienleben in Österreich und die gegenläufigen öffentlichen Interessen anhand konkreter Umstände abgewogen werden. Kinder, tatsächliche Betreuung, gemeinsame Haushaltsführung, Aufenthaltsdauer und Integration sind jeweils mit Belegen zu unterlegen.
Ordnen Sie diese Nachweise zeitlich und erklären Sie, welche Folgen eine Rückkehr für die betroffenen Beziehungen hätte.