Für den Status gehören der Erteilungsbescheid, die aktuelle und frühere Karten, Reisepässe sowie Nachweise über Ein- und Ausreisen in die erste Dokumentengruppe. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollten die Zeiträume nach Österreich, übriger EWR und Drittstaaten getrennt dargestellt werden.
Für die Aufenthaltsbeendigung sind der vollständige Bescheid, der Zustellnachweis und die Rechtsmittelbelehrung zentral. Ergänzend kommen Meldebestätigungen, Arbeitsunterlagen, Miet- oder Eigentumsnachweise, Sprach- und Integrationsbelege, Familienurkunden sowie Nachweise zur tatsächlichen Betreuung oder gemeinsamen Lebensführung in Betracht.
Eine kurze Chronologie verbindet diese Dokumente mit dem Verfahren: Erteilung des Titels, Auslandsaufenthalte, behördliche Ermittlung, Zustellung und allfällige Eingaben. Maßgeblich ist, welche Tatsachen im Bescheid festgestellt wurden und welche Belege ihnen konkret gegenüberstehen.