Der Statusnachweis ist der Ausgangspunkt für jede höhere Schutzprüfung.
Wer Daueraufenthalt-EU geltend macht, sollte Karte, Bescheid, Aufenthaltszeiten und frühere Verlängerungen geordnet vorlegen. Ohne Statusnachweis bleibt der höhere Prüfmaßstab unscharf.
Danach ist zu prüfen, welche Gründe die Behörde für Aufenthaltsbeendigung und Einreiseverbot heranzieht.