Für die österreichische Prüfung sind der vollständige ausländische Bescheid, die Zustellunterlagen, eine Rechtskraftbestätigung und die dort angeführten Tatsachen wichtig. Eine Übersetzung muss erkennen lassen, worauf das ausländische Aufenthaltsverbot gestützt wird. Einzelne Schlagwörter oder eine kurze behördliche Mitteilung genügen für die Einordnung meist nicht.
Daneben gehören die österreichische Rückkehrentscheidung und das österreichische Einreiseverbot in die Unterlagen. Vergleichen Sie, ob beide Entscheidungen dieselben Ereignisse nennen, ob Zeiträume übereinstimmen und ob das BFA zusätzliche aktuelle Tatsachen heranzieht. Eine Akteneinsicht im Einreiseverbot-Verfahren kann zeigen, welche Dokumente und Ermittlungsergebnisse tatsächlich im österreichischen Akt liegen.
Zur persönlichen Einordnung gehören außerdem Nachweise zu Familie, Arbeit, Ausbildung, Aufenthalt, Ausreise und aktuellem Verhalten. Sie können für die Bewertung nach § 53 Abs. 2 FPG und für die Interessenabwägung wichtig sein. Entscheidend ist, dass die Unterlagen der österreichischen Entscheidung konkret zugeordnet werden.