Der EWR-Bezug ist die Tür zur besonderen Prüfung.
Bei EWR-Familienangehörigen beginnt die Prüfung nicht beim allgemeinen Drittstaatsfall, sondern beim konkreten Freizügigkeitsbezug. Wer ist EWR-/EU-Bürger, wo lebt diese Person und wie wird Freizügigkeit ausgeübt?
Diese Tatsachen sollten mit Melde-, Arbeits-, Studien- oder Familiendokumenten belegt werden.