Ein SIS-Treffer kann auch Menschen treffen, die nicht die tatsächlich gemeinte Person sind. Namensgleichheit, Alias, Transliteration, alte Schreibweisen oder falsche Zuordnung können dazu führen, dass an Grenze, Botschaft oder Behörde plötzlich ein Einreisehindernis auftaucht.
Diese Frage ist enger als die allgemeinen Artikel zur SIS-Auskunft und Löschung. Er behandelt den Fall einer möglichen Identitätsverwechslung, nicht den Fall, dass die richtige Person hofft, ein neuer Reisepass lasse die Maßnahme verschwinden.
Wichtig ist die Trennung zwischen Auskunft, Identitätsnachweis, Berichtigung und Zuständigkeit des ausschreibenden Staates. Ein österreichischer Anwalt kann nicht jede ausländische Ausschreibung direkt löschen, aber die richtige Prüfspur vorbereiten.