Einreiseverbot
Verfahren

Familienzusammenführung nach Einreiseverbot: NAG-Antrag und Sperrwirkung trennen

Familienzusammenführung nach einem Einreiseverbot braucht getrennte Prüfung von NAG-Antrag, Sperrwirkung und Familiennachweisen.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

23. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Nach einem Einreiseverbot stellt sich Familienzusammenführung oft als NAG-Frage dar. Rechtlich reicht das aber nicht. Der neue Antrag, die Sperrwirkung und ein möglicher Antrag nach § 60 FPG müssen getrennt geprüft werden.

Hier geht es nicht um einen allgemeinen NAG-Ratgeber. Entscheidend ist, dass er behandelt Ehepartner, Kinder und Angehörige, bei denen Familiennachzug trotz bestehender oder früherer Sperre geplant wird.

Die wichtigste Vorbereitung ist eine geordnete Trennung: Was betrifft den NAG-Antrag, was betrifft das Einreiseverbot und was belegt das Familienleben?

Ihre Situation einordnen

Welche Prüfung ist jetzt wichtig?

Beantworten Sie die kurze Einordnung. Das Ergebnis zeigt, welche Unterlagen und nächsten Schritte zu diesem Schwerpunkt passen.

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01 Frage 1

Was ist der nächste Engpass?

Familiennachzug, NAG-Antrag und Einreiseverbot dürfen nicht vermischt werden. Entscheidend ist, welche Sperre aktuell wirkt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Unterlagen und Chronologie zuerst ordnen.

Für die rechtliche Einschätzung zählen Bescheid, Zustellung, bisherige Schritte und konkrete Nachweise. Ohne diese Grundlage bleibt die Prüfung zu allgemein.

Ordnen Sie die Unterlagen nach Datum und Beweisthema. So lässt sich erkennen, welcher Punkt bereits belegt ist und was noch fehlt.

02

Der Verfahrensstand bestimmt den nächsten Schritt.

Ob ein Antrag, eine Beschwerde oder eine Vorbereitung sinnvoll ist, hängt vom aktuellen Stand ab. Maßgeblich sind Spruch, Dauer, Zustellung und bisherige Entscheidungen.

Erst danach lässt sich einschätzen, ob § 60 FPG, Art 8 EMRK, eine NAG-Frage oder eine SIS-Berichtigung im Vordergrund steht.

03

Schnelles Handeln verhindert falsche Weichen.

Wenn die Lage unklar ist, können voreilige Schritte schaden. Das gilt besonders bei Reiseplänen, neuen Anträgen, Passdaten oder freiwilliger Rückkehr.

Eine kurze anwaltliche Prüfung hilft, den sicheren Weg von bloßen Hoffnungen zu trennen.

NAG-Antrag und Einreiseverbot getrennt lesen

Ein Antrag nach dem NAG prüft Aufenthaltszweck, Unterhalt, Unterkunft und weitere Erteilungsvoraussetzungen. Ein Einreiseverbot betrifft hingegen die fremdenrechtliche Sperre und die Frage, ob eine Einreise oder ein Aufenthalt derzeit überhaupt möglich ist.

Der bestehende Beitrag zum neuen NAG-Antrag trotz Einreiseverbot erklärt die allgemeinen Hürden. Hier geht es enger um Familienzusammenführung.

Wenn das Einreiseverbot noch läuft, kann ein Familiennachzug nicht auf bloßer Hoffnung geplant werden. Dann ist zu prüfen, ob § 60 FPG oder ein anderer Schritt zuerst nötig ist.

Welche Familiennachweise zählen

Familiennachweise müssen konkret sein. Dazu gehören Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Obsorgeunterlagen, gemeinsame Haushaltsnachweise, Kommunikation, Besuchsdokumente und Nachweise über tatsächliche Abhängigkeit.

Bei Kindern und Ehepartnern steht oft Art 8 EMRK im Vordergrund. Trotzdem ersetzt eine familiäre Bindung nicht automatisch die Prüfung der Sperre.

Der Beitrag zu Familienleben und Privatleben zeigt die allgemeine Abwägung.

Zeitplan und Verfahrensstand abstimmen

Der richtige Zeitpunkt hängt davon ab, ob die Ausreise erfolgt ist, ob das Einreiseverbot noch aufrecht ist und ob bereits ein Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung läuft.

Für die Praxis hilft eine kurze Tabelle mit Datum des Bescheids, Zustellung, Ausreise, Familienereignissen und bisherigen Anträgen.

Bei Verdacht auf Aufenthaltsehe oder Täuschung muss besonders vorsichtig argumentiert werden. Dazu passt der Beitrag über Aufenthaltsehe und Täuschungsvorwürfe.

Newsletter: Entwicklungen zu Aufenthalt, Familie und Einreiseverbot können Sie über den Brandauer Newsletter verfolgen.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Schwerpunkt.

Kann ein NAG-Antrag trotz Einreiseverbot gestellt werden? +

Das hängt vom Status der Sperre und vom Zweck des Antrags ab. Ein Antrag sollte nicht isoliert gestellt werden, solange die Wirkung des Einreiseverbots ungeklärt ist.

Welche Rolle spielt § 60 FPG? +

§ 60 FPG kann relevant werden, wenn eine Aufhebung oder Verkürzung des bestehenden Verbots geprüft wird. Das ist von den NAG-Erteilungsvoraussetzungen zu trennen.

Welche Nachweise helfen bei Familienzusammenführung? +

Wichtig sind konkrete Familiennachweise, Aufenthaltsunterlagen, Chronologie, Zustellungen und Belege dafür, wie die Trennung praktisch wirkt.

Themen
FamilienzusammenführungNAGEinreiseverbot§ 60 FPG

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