Ein aufrechtes Einreiseverbot ist ein zentrales Antragshindernis.
Wenn das Einreiseverbot noch läuft, sollte ein neuer NAG-Antrag nicht isoliert geplant werden. Zuerst sind Dauer, Reichweite und mögliche Erteilungshindernisse zu prüfen.
Die Unterlagen für den NAG-Antrag können parallel vorbereitet werden, ersetzen aber nicht die Klärung des Einreiseverbots.