Einreiseverbot
Verfahren

Neuer NAG-Antrag trotz Einreiseverbot: typische Hürden

Welche Hürden ein neuer NAG-Antrag trotz oder nach einem Einreiseverbot haben kann und warum Erteilungsvoraussetzungen und Sperrwirkungen getrennt zu prüfen sind.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

1. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Neuer NAG-Antrag trotz Einreiseverbot: typische Hürden ist ein enger Praxis-Detailfrage im Fremdenrecht. Wer nur das allgemeine Einreiseverbot betrachtet, übersieht oft, dass dieser Punkt eigene Voraussetzungen, eigene Belege und eigene Verfahrensfragen auslöst.

Der Beitrag behandelt künftige Antragstellung, nicht die allgemeinen NAG-Grundlagen und nicht die Wirkung auf einen bereits bestehenden Titel.

Die Hinweise ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Sie zeigen, welche Unterlagen und Fragen Sie vor einem anwaltlichen Erstgespräch vorbereiten können.

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Beantworten Sie drei kurze Fragen. Die Auswertung zeigt, welche Unterlagen und nächsten Schritte zu diesem Schwerpunkt passen.

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01 Frage 1

Was ist der Status des Einreiseverbots beim neuen NAG-Antrag?

Vor einem neuen NAG-Antrag zählt, ob das Einreiseverbot noch aufrecht ist, ob eine Verkürzung läuft oder ob Ablauf und Schengen-SIS unklar sind.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ein aufrechtes Einreiseverbot ist ein zentrales Antragshindernis.

Wenn das Einreiseverbot noch läuft, sollte ein neuer NAG-Antrag nicht isoliert geplant werden. Zuerst sind Dauer, Reichweite und mögliche Erteilungshindernisse zu prüfen.

Die Unterlagen für den NAG-Antrag können parallel vorbereitet werden, ersetzen aber nicht die Klärung des Einreiseverbots.

02

Ein Verkürzungsantrag und ein neuer NAG-Antrag müssen zeitlich zusammenpassen.

Wenn bereits Verkürzung oder Aufhebung beantragt wurde, ist der Stand dieses Verfahrens entscheidend. Ein neuer Antrag sollte nicht auf einer bloßen Erwartung aufgebaut werden.

Prüfen Sie, ob Begründung, neue Umstände und Zustellungen vollständig dokumentiert sind.

03

Ablaufdatum und SIS-Wirkung müssen praktisch verifiziert werden.

Manchmal ist unklar, ob die nationale Dauer abgelaufen ist, eine Schengen-Ausschreibung noch wirkt oder ein alter Treffer den Antrag blockiert. Das sollte vor neuen Schritten geklärt werden.

Wichtig sind Bescheid, allfällige SIS-Hinweise und Korrespondenz mit Behörden.

Worum es rechtlich geht

Ein neuer Antrag nach dem NAG muss von der bestehenden fremdenrechtlichen Sperre getrennt betrachtet werden. Erteilungsvoraussetzungen, Aufenthaltszweck und mögliche Hindernisse greifen zusammen, sind aber nicht identisch mit der Frage der Aufhebung eines Einreiseverbots.

Für Betroffene ist wichtig, die Ebenen zu trennen: Bescheid, Rechtsmittel, Vollzug und spätere Antragstellung folgen nicht immer derselben Logik. Deshalb sollte der konkrete Spruch des Bescheids zuerst gelesen werden.

Auch scheinbar kleine Formulierungen können relevant sein. Ob eine Maßnahme auf Rückkehrentscheidung, Aufenthaltsverbot, Einreiseverbot oder eine Vollzugsfrage gestützt wird, entscheidet über die nächsten Schritte.

Welche Unterlagen in der Praxis zählen

Ausgangspunkt sind der vollständige Bescheid, Zustellnachweise, bisherige Anträge, frühere Entscheidungen und Dokumente zur persönlichen Situation. Je nach Thema kommen medizinische Unterlagen, Familiennachweise, Aufenthaltskarten, Arbeitsbestätigungen oder Übersetzungen hinzu.

Wichtig ist eine kurze Chronologie. Wann wurde was beantragt, zugestellt, beantwortet oder nachgereicht? Diese Reihenfolge hilft, offene Fristen und mögliche Lücken zu erkennen.

Unterlagen sollten nicht wahllos gesammelt werden. Besser ist eine Ordnung nach Spruchpunkt, Beweisthema und Datum. So lässt sich rasch prüfen, welche Argumente bereits belegt sind und was noch fehlt.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Der Beitrag behandelt künftige Antragstellung, nicht die allgemeinen NAG-Grundlagen und nicht die Wirkung auf einen bereits bestehenden Titel.

Die allgemeinen Beiträge zu Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot, § 50 FPG und Aufenthaltstitel bleiben die Anker. Dieser Beitrag vertieft nur die konkrete Unterfrage, damit keine zweite allgemeine Darstellung entsteht.

Praxispunkt: Prüfen Sie zuerst den konkreten Spruch des Bescheids. Viele Fehler entstehen, wenn Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot, Vollzug und spätere Anträge in einen Topf geworfen werden.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Schwerpunkt.

Ist dieses Thema ein eigenes Rechtsmittelthema? +

Ja, als eigener Prüfungsschwerpunkt. Es ersetzt nicht die allgemeine Beschwerdeprüfung, zeigt aber, welche konkrete Unterfrage im Bescheid oder Verfahren wichtig sein kann.

Welche Unterlagen sollte ich zuerst bereithalten? +

Bescheid, Zustellnachweis, bisherige Anträge, frühere Entscheidungen und Nachweise zur persönlichen Situation sind der Ausgangspunkt. Danach wird nach Thema ergänzt.

Kann eine allgemeine Auskunft den Einzelfall klären? +

Nein. Die allgemeine Information hilft bei der Vorbereitung. Ob ein Schritt sinnvoll ist, hängt vom Bescheid, vom Verfahrensstand und von den Belegen ab.

Themen
NAG-AntragEinreiseverbotAufenthaltstitel§ 60 FPG

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