Medizinische Gründe brauchen Belege.
Ärztliche Unterlagen sollten konkret erklären, warum eine Ausreise innerhalb der Frist praktisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
Wann die 14-tägige Frist für freiwillige Ausreise nach § 55 FPG länger festgesetzt werden kann.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
Mit einer Rückkehrentscheidung wird grundsätzlich eine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt. Nach § 55 FPG beträgt sie im Regelfall 14 Tage ab Durchsetzbarkeit der Rückkehrentscheidung.
Eine längere Frist ist nicht automatisch vorgesehen. Sie kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände überwiegen und nachgewiesen werden. Wer Zeit braucht, muss daher früh handeln und nicht erst nach Ablauf der Frist reagieren.
Eine kurze Antwort zeigt, welche Belege zuerst geordnet werden sollten.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Die Antwort zeigt, welche Nachweise zuerst wichtig sind.
Ärztliche Unterlagen sollten konkret erklären, warum eine Ausreise innerhalb der Frist praktisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
Bei Pass, Heimreisedokument oder Flugorganisation zählen nachweisbare Bemühungen und ein konkreter Zeitplan.
Schule, Betreuung und familiäre Organisation können relevant sein, wenn sie konkret belegt und mit einem Ausreisetermin verbunden werden.
§ 55 FPG sieht grundsätzlich eine 14-tägige Frist vor. Bei Überwiegen besonderer Umstände kann die Frist einmalig mit einem längeren Zeitraum festgesetzt werden. Diese Umstände sind unter Bekanntgabe eines Ausreisetermins nachzuweisen.
Der bestehende Beitrag zur freiwilligen Ausreise und Frist erklärt die Grundregel. Hier geht es nur um die Frage, wann eine längere Frist realistisch begründet werden kann.
Relevant können medizinische Gründe, fehlende Reisedokumente, nachvollziehbare Organisation der Ausreise, schulpflichtige Kinder oder Betreuungspflichten sein. Entscheidend ist nicht die bloße Behauptung, sondern der belegte Zusammenhang mit der Ausreise.
Die Behörde braucht eine prüfbare Darstellung: Was verhindert die Ausreise jetzt, wie lange dauert die Lösung und wann soll die Ausreise erfolgen? Der Fristen-Rechner kann nur beim zeitlichen Überblick helfen.
§ 55 FPG nennt Fälle, in denen keine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt wird. Dazu gehören etwa bestimmte Gefährdungsannahmen oder Fluchtgefahr. Dann geht es nicht nur um Verlängerung, sondern um die rechtliche Ausgangslage der Rückkehrentscheidung.
Gerade bei Einreiseverboten muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen des Bescheids und die Begründung tragen. Eine bloße Bitte um mehr Zeit ersetzt diese Prüfung nicht.
Wichtig: Eine Verlängerung muss vor Fristablauf vorbereitet werden. Belege, Ausreisetermin und Erklärung gehören zusammen.
Nein. Eine längere Frist braucht besondere Umstände und Nachweise. Die Behörde prüft den Einzelfall.
Je nach Grund etwa ärztliche Unterlagen, Botschaftskorrespondenz, Reisebuchungen, Schulbestätigungen oder Nachweise über Betreuungspflichten.
Das ist deutlich schwieriger. Sobald die Frist abläuft, verschiebt sich die Prüfung auf Durchsetzbarkeit, Vollzug und mögliche Rechtsmittel.
Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000