Der Duldungsgrund erklärt den Vollzugsstopp, nicht automatisch das Aufenthaltsrecht.
Eine Duldung kann relevant sein, wenn Abschiebung aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung von Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot oder Aufenthaltstitel.
Der konkrete Grund sollte mit Unterlagen belegt und von bloßen Verzögerungen getrennt werden.