Einreiseverbot
Schengen & SIS

Konsultationsverfahren bei SIS-Ausschreibung

Was das Konsultationsverfahren bedeutet, wenn ein anderer Schengen-Staat trotz SIS-Ausschreibung prüfen soll.

Mag. Mirela Saric
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Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

4. Juli 2026 · Mag. Mirela Saric, Rechtsanwältin

Ein österreichisches Einreiseverbot kann über eine SIS-Ausschreibung praktische Wirkung im gesamten Schengen-Raum entfalten. Das wird besonders relevant, wenn ein anderer Schengen-Staat trotzdem einen Aufenthaltstitel oder ein Visum prüfen soll.

In solchen Fällen kann ein Konsultationsverfahren zwischen den Staaten eine Rolle spielen. Es ersetzt aber nicht die Prüfung des österreichischen Einreiseverbots und schafft auch keine automatische Lösung.

Dieser Beitrag erklärt, wann das Thema praktisch wird und welche Unterlagen für eine rechtliche Einordnung wichtig sind.

Ihre Situation einordnen

Geht es um einen Aufenthaltstitel oder ein Visum in einem anderen Schengen-Staat?

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01 Frage 1

Geht es um einen Aufenthaltstitel oder ein Visum in einem anderen Schengen-Staat?

Die erste Einordnung ersetzt keine Beratung, zeigt aber, welcher Punkt sofort geklärt werden sollte.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

SIS und Konsultation sind zentrale Prüfpunkte.

Wenn ein anderer Schengen-Staat einen Antrag prüft, muss das österreichische Einreiseverbot samt SIS-Ausschreibung eingeordnet werden. Parallel ist zu prüfen, ob das Verbot angegriffen oder verkürzt werden kann.

02

Das österreichische Verfahren steht im Vordergrund.

Geht es primär um Österreich, sind Bescheid, Frist und mögliche Beschwerde oder § 60-FPG-Antrag zuerst zu prüfen. Schengen-Fragen können später relevant werden.

03

Grenzverweigerung und Ausschreibung klären.

Eine Grenzverweigerung kann auf eine SIS-Ausschreibung hinweisen. Zuerst sollte geklärt werden, welche Entscheidung dahintersteht und ob die Daten aktuell sind.

Warum SIS-Ausschreibung und Einreiseverbot zusammenhängen

Die SIS-Ausschreibung ist regelmäßig die praktische Schengen-Komponente des österreichischen Einreiseverbots. Grenzbehörden und Visumstellen anderer Mitgliedstaaten sehen die Ausschreibung. Deshalb kann ein österreichisches Verbot auch außerhalb Österreichs spürbar werden.

Ob eine Ausschreibung besteht und ob sie noch aktuell ist, sollte nicht geraten werden. Dafür braucht es den Bescheid, Informationen zur Ausschreibung und gegebenenfalls eine Prüfung von Auskunfts- und Löschungsrechten.

Was das Konsultationsverfahren leisten kann

Will ein anderer Schengen-Staat trotz Ausschreibung einen Aufenthaltstitel oder ein Visum erteilen, kann er den ausschreibenden Staat konsultieren. Praktisch geht es darum, ob die Ausschreibung aufrechterhalten bleibt oder eine Lösung im Einzelfall möglich ist.

Für Betroffene ist wichtig: Das Konsultationsverfahren heilt nicht automatisch ein bestehendes Einreiseverbot. Sinnvoll ist eine parallele Prüfung, ob das österreichische Verbot bekämpft, aufgehoben oder verkürzt werden kann.

Merksatz: Ein Antrag in einem anderen Schengen-Staat sollte nicht isoliert betrachtet werden. Maßgeblich bleibt, was mit dem österreichischen Grundbescheid und der SIS-Ausschreibung geschieht.

FAQ

Konsultationsverfahren bei SIS-Ausschreibung

Kann ein anderer Schengen-Staat das österreichische Verbot ignorieren? +

Nein. Eine bestehende SIS-Ausschreibung ist für Grenz- und Visumstellen praktisch relevant. Ein anderer Staat kann nicht einfach so tun, als gäbe es die Ausschreibung nicht. Je nach Fall kommt ein Konsultationsverfahren in Betracht.

Löscht ein Visumantrag die SIS-Ausschreibung? +

Nein. Ein Visumantrag löscht die Ausschreibung nicht. Wird das zugrunde liegende Einreiseverbot aufgehoben, verkürzt oder ist es abgelaufen, muss die Ausschreibung gesondert auf Aktualität und Löschung geprüft werden.

Was sollte ich vor einem Antrag im Ausland prüfen? +

Prüfen Sie zuerst den österreichischen Bescheid, die Dauer des Einreiseverbots, die Rechtskraft und ob eine SIS-Ausschreibung besteht. Ohne diese Grundlage bleibt das Risiko einer Ablehnung hoch.

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