Ein österreichisches Einreiseverbot kann über eine SIS-Ausschreibung praktische Wirkung im gesamten Schengen-Raum entfalten. Das wird besonders relevant, wenn ein anderer Schengen-Staat trotzdem einen Aufenthaltstitel oder ein Visum prüfen soll.
In solchen Fällen kann ein Konsultationsverfahren zwischen den Staaten eine Rolle spielen. Es ersetzt aber nicht die Prüfung des österreichischen Einreiseverbots und schafft auch keine automatische Lösung.
Dieser Beitrag erklärt, wann das Thema praktisch wird und welche Unterlagen für eine rechtliche Einordnung wichtig sind.