Schengenraum
Der Schengenraum ist der Verbund europäischer Staaten, in dem die Kontrollen an den Binnengrenzen entfallen und dafür gemeinsame Regeln für die Außengrenzen gelten.
Im Schengenraum reisen Personen ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen. Als Ausgleich gelten gemeinsame Regeln für das Überschreiten der Außengrenzen, die im Schengener Grenzkodex festgelegt sind. Österreich ist Teil dieses Verbunds, weshalb fremdenrechtliche Maßnahmen häufig über die nationale Grenze hinaus wirken.
Ein in Österreich verhängtes Einreiseverbot wirkt grundsätzlich im gesamten Schengenraum, weil es zu einer SIS-Ausschreibung führt. Eine ausgeschriebene Person kann daher auch über andere Mitgliedstaaten nicht legal einreisen, solange die Ausschreibung besteht.
Für die Einreise von Drittstaatsangehörigen sieht der Schengener Grenzkodex bestimmte Voraussetzungen vor, etwa ein gültiges Reisedokument und das Fehlen einer Ausschreibung zur Einreiseverweigerung. Die genaue Reichweite einer Maßnahme im Schengenraum sollte im Einzelfall geprüft werden.
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Rechtsgrundlagen
- Schengener Grenzkodex
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Verfahrens.
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SIS-Ausschreibung
Eine SIS-Ausschreibung ist die Eintragung einer Person zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem, durch die ein nationales Einreiseverbot europaweit wirksam wird.
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Einreiseverbot
Ein Einreiseverbot untersagt einer drittstaatsangehörigen Person für einen bestimmten Zeitraum die Einreise und den Aufenthalt im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.
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