Pflegebedarf kann erhebliches Gewicht haben.
Bei Krankheit, Pflegegrad oder täglicher Betreuung kommt es auf aktuelle Befunde, Pflegeplan, Betreuungsumfang und fehlende Alternativen an. Medizinische Beratung wird dadurch nicht ersetzt.
Wann Pflege, Betreuung und tatsächliche Abhängigkeit bei Einreiseverbot und Art 8 EMRK Gewicht bekommen.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
Pflege von Angehörigen kann bei einem Einreiseverbot wichtig sein, wenn sie über normale familiäre Nähe hinausgeht. Entscheidend ist die tatsächliche Abhängigkeit: Wer braucht welche Hilfe, wie oft, warum gerade von dieser Person und welche Alternativen gibt es?
Dieser Beitrag grenzt Pflege und Abhängigkeit vom allgemeinen Familienleben ab. Im Mittelpunkt stehen Nachweise, die in der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 9 BFA-VG und Art 8 EMRK konkret verwertbar sind.
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Pflege und Betreuung brauchen konkrete Nachweise. Allgemeine familiäre Nähe genügt meist nicht.
Bei Krankheit, Pflegegrad oder täglicher Betreuung kommt es auf aktuelle Befunde, Pflegeplan, Betreuungsumfang und fehlende Alternativen an. Medizinische Beratung wird dadurch nicht ersetzt.
Finanzielle Unterstützung, Begleitung zu Terminen oder Organisation des Alltags sollten konkret belegt werden. Wichtig ist, warum gerade diese Person benötigt wird.
Familiäre Nähe ist wichtig, genügt aber selten allein. Entscheidend ist, ob eine tatsächliche Abhängigkeit über übliche Unterstützung hinausgeht.
Art 8 EMRK schützt Familienleben. Bei erwachsenen Angehörigen oder entfernten Verwandten wird aber oft genauer gefragt, ob eine tatsächliche Abhängigkeit besteht. Bloße Verbundenheit, regelmäßige Besuche oder emotionale Nähe tragen weniger als konkrete Pflege und Betreuung.
Den allgemeinen Rahmen erläutert die Schwerpunktseite zu Familienleben und Privatleben. Dieser Beitrag konzentriert sich auf Pflege und Abhängigkeit.
Sinnvoll sind ärztliche Befunde, Pflegegeldbescheide, Medikationspläne, Bestätigungen mobiler Dienste, Terminübersichten und eine kurze Beschreibung des tatsächlichen Alltags. Auch Unterlagen zu fehlenden Alternativen können wichtig sein.
Wenn Kinder betroffen sind, verschiebt sich die Prüfung. Der Beitrag zu Kindern und Familie behandelt diesen eigenen Schwerpunkt.
Pflege kann auch bei angrenzenden Fragen zu Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen auftauchen. Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Titel erteilt wird. Es zeigt aber, dass medizinische, familiäre und tatsächliche Umstände gemeinsam geprüft werden müssen.
Mehr zum angrenzenden Thema finden Sie im Beitrag Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen.
Wichtig: Schreiben Sie nicht nur, dass jemand Hilfe braucht. Legen Sie dar, welche konkrete Hilfe täglich oder wöchentlich geleistet wird und warum eine andere Versorgung real nicht ausreicht.
Sie kann zählen, wenn der Pflegebedarf konkret belegt ist und eine tatsächliche Abhängigkeit besteht. Allgemeine familiäre Nähe genügt meist nicht.
Hilfreich sind aktuelle Befunde, Pflegegeldunterlagen, Medikationspläne, Dienstpläne, Bestätigungen von Betreuungspersonen und eine nachvollziehbare Alltagsbeschreibung.
Es kommt auf die konkrete Lage an. Wichtig ist, wo die betreute Person lebt, welche Hilfe tatsächlich geleistet wird und ob zumutbare Alternativen bestehen.
Vertiefung zu Familienleben und Privatleben im Zusammenhang mit Einreiseverbot und Fremdenverfahren.
Vertiefung zu Kinder und Familie im Zusammenhang mit Einreiseverbot und Fremdenverfahren.
Vertiefung zu Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen im Zusammenhang mit Einreiseverbot und Fremdenverfahren.
Vertiefung zu Familienleben und Privatleben im Zusammenhang mit Einreiseverbot und Fremdenverfahren.
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