Rückkehrberatung und freiwillige Rückkehr können in einer angespannten Verfahrenslage praktisch sehr wichtig sein. Sie ersetzen aber nicht die rechtliche Prüfung des Bescheids. Vor allem Frist, Einreiseverbot, Ausreisebestätigung und spätere Verkürzung müssen getrennt betrachtet werden.
Dieser Beitrag richtet sich an Betroffene, die Rückkehrberatung in Anspruch nehmen oder eine freiwillige Rückkehr planen. Er grenzt praktische Unterstützung von anwaltlicher Bescheidprüfung ab.
Es geht nicht darum, Rückkehrberatung schlechtzureden. Sinnvoll ist eine klare Rollenverteilung: Organisation und Unterstützung auf der einen Seite, rechtliche Strategie auf der anderen Seite.