Das Einreiseverbot wirkt über das SIS im gesamten Schengen-Raum.
Ein nach § 53 FPG verhängtes Einreiseverbot wird über das Schengener Informationssystem für die Behörden der anderen Schengen-Staaten sichtbar. Die Eintragung kann der Einreise in diese Staaten entgegenstehen, nicht nur der Rückkehr nach Österreich. Eine gewöhnliche Reise in den Schengen-Raum ist daher in der Regel nicht möglich, solange das Verbot besteht.
Die Dauer der Wirkung orientiert sich an der im Bescheid festgelegten Dauer des Einreiseverbots. Wer Klarheit über die Reichweite sucht, sollte den Bescheid und die Eintragung gemeinsam betrachten.