SIS-Ausschreibung
Eine SIS-Ausschreibung ist die Eintragung einer Person zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem, durch die ein nationales Einreiseverbot europaweit wirksam wird.
Das Schengener Informationssystem ist eine gemeinsame Fahndungs- und Informationsdatenbank der Schengen-Staaten. Wird gegen eine drittstaatsangehörige Person ein Einreiseverbot verhängt, erfolgt eine Ausschreibung zur Verweigerung der Einreise und des Aufenthalts nach der SIS-Verordnung (EU) 2018/1861.
Durch die Ausschreibung entfaltet das in Österreich verhängte Einreiseverbot Wirkung im gesamten Schengenraum. Andere Mitgliedstaaten verweigern der ausgeschriebenen Person die Einreise oder stimmen sich vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels mit dem ausschreibenden Staat ab. Die betroffene Person hat ein Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten.
Wird das zugrunde liegende Einreiseverbot aufgehoben oder verkürzt, ist auch die SIS-Ausschreibung entsprechend zu löschen oder zu ändern. Bestehen Bedenken gegen die Eintragung, kann eine Überprüfung und gegebenenfalls die Löschung betrieben werden.
Mehr dazu auf einreiseverbot.at
Rechtsgrundlagen
- SIS-Verordnung (EU) 2018/1861
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Verfahrens.
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Einreiseverbot
Ein Einreiseverbot untersagt einer drittstaatsangehörigen Person für einen bestimmten Zeitraum die Einreise und den Aufenthalt im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.
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Schengenraum
Der Schengenraum ist der Verbund europäischer Staaten, in dem die Kontrollen an den Binnengrenzen entfallen und dafür gemeinsame Regeln für die Außengrenzen gelten.
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