Die Ablehnung muss vollständig ausgewertet werden.
Bei einer schriftlichen Visumablehnung sollten Begründung, Datum, Rechtsbehelfsbelehrung und alle Beilagen gesichert werden. Der EU-Visakodex sieht vor, dass Ablehnungsgründe mitgeteilt werden und ein Rechtsbehelf nach nationalem Recht möglich ist.
Parallel ist zu prüfen, ob ein österreichisches Einreiseverbot oder eine SIS-Ausschreibung die Ursache bildet. Nur dann lässt sich entscheiden, ob der Rechtsbehelf im Visumverfahren genügt oder zusätzlich in Österreich angesetzt werden muss.