Nach einer Zurückweisung sollten alle Dokumente gesichert werden: Visum, Reisedokument, Zurückweisungsentscheidung, Boarding-Unterlagen, Schriftverkehr und Hinweise der Grenzbehörde.
Wenn ein Grund nur mündlich genannt wurde, sollte er sofort schriftlich festgehalten werden. Später lässt sich sonst schwer nachvollziehen, ob es um fehlende Mittel, Reisezweck, SIS, eine alte Entscheidung oder widersprüchliche Angaben ging.
Für die anwaltliche Prüfung ist auch wichtig, ob der Betroffene bereits früher einen Bescheid in Österreich erhalten hat.