Individuelle Gefahr muss konkret und nachvollziehbar werden.
Für Art 3 EMRK reichen allgemeine Sorgen meist nicht. Wichtig sind persönliche Ereignisse, frühere Vorfälle, Gruppenbezug, aktuelle Entwicklung und der Zusammenhang zur konkreten Rückkehr.
Ordnen Sie die Belege so, dass die Behörde Ihre persönliche Lage und nicht nur allgemeine Länderinformationen prüfen muss.